Urlaubsanspruch-Rechner 2026
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu – bei Teilzeit, neuem Job oder Kündigung? Gib deine Daten ein. Der Rechner nutzt die Regeln aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Dein Resturlaub:
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Was macht der Rechner?
Er rechnet aus, wie viele Urlaubstage dir im gewählten Jahr zustehen und wie viele noch übrig sind. Er beachtet:
- Mindesturlaub: Das Gesetz gibt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Das sind 20 Arbeitstage bei 5 Tagen pro Woche, 16 bei 4 Tagen usw.
- Wartezeit: Den vollen Urlaub bekommst du erst nach 6 Monaten im Job.
- Teilurlaub: Für jeden vollen Monat gibt es 1/12 des Jahresurlaubs – wenn du im Jahr neu anfängst und die 6 Monate nicht mehr schaffst, oder wenn du bis 30. Juni gehst.
- Runden: Ab einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet.
Wann hilft der Rechner?
- Du hast eine Kündigung bekommen oder selbst gekündigt.
- Du hast einen neuen Job angefangen.
- Du arbeitest Teilzeit oder nur an einigen Tagen pro Woche.
- Du willst vor Jahresende wissen, wie viele Tage du noch nehmen musst.
So liest du das Ergebnis
- Anspruch: So viele Tage stehen dir im Jahr zu.
- Resturlaub: Anspruch minus schon genommene Tage.
- Nach Kündigung: Kannst du den Resturlaub nicht mehr nehmen, muss der Chef ihn bezahlen (Urlaubsabgeltung).
- Jahresende: Urlaub soll im Jahr genommen werden. Bei dringenden Gründen geht er bis 31. März ins nächste Jahr. Laut Bundesarbeitsgericht verfällt Urlaub aber nur, wenn der Chef dich vorher rechtzeitig darauf hingewiesen hat.
Was kann der Rechner NICHT?
- Er kennt deinen Tarifvertrag nicht. Dort kann mehr oder anders geregelt sein.
- Er rechnet keinen Urlaub, den du beim alten Chef schon im selben Jahr bekommen hast. Doppelt gibt es den gesetzlichen Urlaub nicht – lass dir eine Urlaubsbescheinigung geben.
- Er rechnet nicht mit wechselnden Arbeitstagen (z. B. Schichtplan mit mal 4, mal 6 Tagen) oder mit Elternzeit.
- Er rechnet keinen Zusatzurlaub (zum Beispiel bei Schwerbehinderung).
- Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit: Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tipp für Neuankömmlinge: Krank im Urlaub? Geh sofort zum Arzt und hol eine Krankmeldung (AU). Dann zählen diese Tage nicht als Urlaub. Und: Lass dir Urlaub immer schriftlich bestätigen (E-Mail reicht), bevor du Flüge nach Hause buchst.
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Quelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §§ 3, 4, 5, 7, 9. Nur eine Schätzung. Allgemeine Infos, keine Rechtsberatung · Stand 21.10.2026 · desijobsde.com · Impressum · Datenschutz