Read this page in your language

Kündigungsfrist-Rechner: Wann ist dein letzter Arbeitstag?

Du hast eine Kündigung bekommen? Oder du willst selbst kündigen? Hier siehst du in einer Minute das genaue Datum nach dem Gesetz (§ 622 BGB). Dazu: bis wann du zur Agentur für Arbeit musst und bis wann du klagen kannst.

So liest du das Ergebnis

Was der Rechner nicht weiß: deinen Arbeitsvertrag und deinen Tarifvertrag. Dort kann eine längere Frist stehen. Ein Tarifvertrag kann sogar eine kürzere erlauben. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist. Schau also immer auch in deinen Vertrag. Bei Streit hilft nur eine echte Beratung (siehe unten).

Die Tabelle: gesetzliche Kündigungsfristen

Wenn dein Chef kündigt, wird die Frist länger, je länger du dort arbeitest:

Du arbeitest dort seitFrist für den Chef
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, zu jedem Tag
unter 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahren1 Monat zum Monatsende
5 Jahren2 Monate zum Monatsende
8 Jahren3 Monate zum Monatsende
10 Jahren4 Monate zum Monatsende
12 Jahren5 Monate zum Monatsende
15 Jahren6 Monate zum Monatsende
20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Wenn du selbst kündigst, gilt nach dem Gesetz immer: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (in der Probezeit 2 Wochen). Egal, wie lange du dort bist. Im Vertrag kann mehr stehen. Aber deine Frist darf nie länger sein als die von deinem Chef.

Alte Regel, die du vielleicht noch liest: Jahre vor dem 25. Geburtstag zählen nicht. Das gilt nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat das 2010 gestoppt. Jedes Jahr zählt.

So wird gerechnet – drei Beispiele

1. Der Chef kündigt, du bist 6 Jahre dort

Frist: 2 Monate zum Monatsende. Brief kommt am 10. März an. Zwei Monate später ist der 10. Mai. Dann bis zum Monatsende: letzter Tag 31. Mai.

2. Du kündigst selbst

Frist: 4 Wochen = genau 28 Tage. Brief ist am 10. März beim Chef. 28 Tage später ist der 7. April. Der nächste erlaubte Termin ist der 15.: letzter Tag 15. April.

3. Kündigung in der Probezeit

Brief kommt am 10. März an. Zwei Wochen später: letzter Tag 24. März. Hier gibt es keinen festen 15. oder Monatsende.

Wichtig: 4 Wochen sind nicht 1 Monat. Und wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt es sich nicht.

8 Dinge, die fast niemand weiß

1. Eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail gilt nicht

Im Job muss eine Kündigung auf Papier sein, mit echter Unterschrift (§ 623 BGB). Ein Foto, eine SMS, eine E-Mail oder eine Sprachnachricht reicht nicht. Das gilt für beide Seiten. Auch wenn du kündigst: Brief ausdrucken, unterschreiben, abgeben. Eine fertige Vorlage dafür findest du hier: Brief schreiben – Kündigung beim Arbeitgeber.

2. Es zählt, wann der Brief ankommt

Nicht das Datum im Brief zählt, sondern der Tag, an dem er bei dir ist. Liegt er im Briefkasten, zählt der Tag, an dem man normal nachschaut. Wenn du selbst kündigst: Gib den Brief persönlich ab und lass dir auf einer Kopie Datum und Unterschrift geben. Oder nimm einen Zeugen mit. Ein Einschreiben ist unsicherer, als viele denken – wenn niemand zu Hause ist, liegt es erst bei der Post.

3. Nur 3 Wochen für eine Klage

Du findest die Kündigung falsch? Dann musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG). Danach ist sie gültig, auch wenn sie falsch war. Beim Arbeitsgericht musst du keine Gerichtskosten vorab zahlen. Einigt ihr euch, fallen meist gar keine an. Den Anwalt zahlt dort aber jede Seite selbst – auch wenn du gewinnst. Eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft hilft.

4. Arbeitsuchend melden – sonst eine Woche kein Geld

Spätestens 3 Monate vor dem letzten Tag. Wenn die Zeit kürzer ist: innerhalb von 3 Tagen, nachdem du es weißt. Das geht online bei der Agentur für Arbeit. Das gilt auch, wenn du gegen die Kündigung klagst. Wie das genau geht, steht hier: Arbeitsuchend melden – Schritt für Schritt.

5. Selbst kündigen kann 12 Wochen ohne Geld bedeuten

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt meistens bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Ausnahme: Du hast einen wichtigen Grund, zum Beispiel gesundheitliche Gründe mit Attest. Am besten: erst neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen.

6. Resturlaub ist Geld wert

Urlaub, den du noch hast, nimmst du vor dem letzten Tag. Geht das nicht, muss der Chef ihn bezahlen (Urlaubsabgeltung). Schreib dir auf, wie viele Tage du noch hast.

7. Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis

Verlange ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – schriftlich. Das brauchst du für die nächste Bewerbung. Bis zum letzten Tag musst du normal arbeiten, außer der Chef stellt dich frei.

8. Kleiner Betrieb, Minijob, Ausbildung

Wo du kostenlose oder günstige Hilfe bekommst

Häufige Fragen

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit 2 Wochen. Wenn der Chef kündigt und du mindestens 2 Jahre dort bist, wird sie länger: von 1 bis 7 Monate.

Gilt für mich als Arbeitnehmer auch die lange Frist?

Nach dem Gesetz nein. Die langen Fristen gelten nur, wenn der Chef kündigt. Viele Verträge schreiben aber die gleiche lange Frist für beide Seiten vor. Dann gilt sie auch für dich.

Zählen Samstag, Sonntag und Feiertage mit?

Ja. Die Frist läuft durch. Und das Ende verschiebt sich nicht, wenn es auf ein Wochenende fällt.

Kann mein Chef mich in der Probezeit einfach kündigen?

Ja, mit 2 Wochen Frist und ohne Grund. Der Brief muss aber noch in der Probezeit bei dir ankommen. Der letzte Tag darf danach liegen.

Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?

Nein. Im Job braucht eine Kündigung Papier und eine echte Unterschrift. Trotzdem: Melde dich arbeitsuchend und hol dir Rat. Warte nicht ab.

Kann ich früher gehen, wenn ich schon einen neuen Job habe?

Nur, wenn dein Chef zustimmt. Dann schreibt ihr einen Aufhebungsvertrag. Achtung: Ohne neuen Job droht damit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Gut zu haben Werbung

Ein Ratgeber hilft, wenn es Streit gibt. Ein Ordner hält alle Briefe zusammen – das brauchst du beim Arbeitsgericht und bei der Agentur für Arbeit. Die Links führen zur Suche auf Amazon.

Ratgeber: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer → Ratgeber: Kündigung und Abfindung → Ordner für wichtige Dokumente →

Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Für dich wird nichts teurer.

Stand: 6. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: §§ 622, 623 BGB, § 4 KSchG, § 38 SGB III. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streit frag bitte eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

War diese Seite hilfreich?

Ein Klick reicht. So sehen wir, was euch wirklich hilft.

WhatsApp Telegram Facebook E-Mail

Kennst du jemanden, der das gerade braucht? Schick es weiter.

💬 Kommentare und Fragen

Bitte keine Telefonnummern, Adressen oder Ausweisdaten. Links sind nicht erlaubt. Jeder Kommentar wird vor dem Erscheinen gelesen. Mehr dazu im Datenschutz.

Noch keine Kommentare. Stell die erste Frage – andere haben bestimmt die gleiche.