Kündigungsfrist-Rechner: Wann ist dein letzter Arbeitstag?
Du hast eine Kündigung bekommen? Oder du willst selbst kündigen? Hier siehst du in einer Minute das genaue Datum nach dem Gesetz (§ 622 BGB). Dazu: bis wann du zur Agentur für Arbeit musst und bis wann du klagen kannst.
So liest du das Ergebnis
- Letzter Arbeitstag: An diesem Tag endet dein Job. Bis dahin bekommst du normal Lohn.
- Arbeitsuchend melden bis: Das ist Pflicht. Wer zu spät kommt, bekommt eine Woche kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit).
- Klage möglich bis: Wenn du die Kündigung für falsch hältst, hast du nur 3 Wochen. Danach gilt sie, auch wenn sie unfair war.
- Betriebszugehörigkeit: Wie lange du schon dort bist. Davon hängt ab, wie lang die Frist für deinen Chef ist.
Die Tabelle: gesetzliche Kündigungsfristen
Wenn dein Chef kündigt, wird die Frist länger, je länger du dort arbeitest:
| Du arbeitest dort seit | Frist für den Chef |
|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Wenn du selbst kündigst, gilt nach dem Gesetz immer: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (in der Probezeit 2 Wochen). Egal, wie lange du dort bist. Im Vertrag kann mehr stehen. Aber deine Frist darf nie länger sein als die von deinem Chef.
Alte Regel, die du vielleicht noch liest: Jahre vor dem 25. Geburtstag zählen nicht. Das gilt nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat das 2010 gestoppt. Jedes Jahr zählt.
So wird gerechnet – drei Beispiele
1. Der Chef kündigt, du bist 6 Jahre dort
Frist: 2 Monate zum Monatsende. Brief kommt am 10. März an. Zwei Monate später ist der 10. Mai. Dann bis zum Monatsende: letzter Tag 31. Mai.
2. Du kündigst selbst
Frist: 4 Wochen = genau 28 Tage. Brief ist am 10. März beim Chef. 28 Tage später ist der 7. April. Der nächste erlaubte Termin ist der 15.: letzter Tag 15. April.
3. Kündigung in der Probezeit
Brief kommt am 10. März an. Zwei Wochen später: letzter Tag 24. März. Hier gibt es keinen festen 15. oder Monatsende.
Wichtig: 4 Wochen sind nicht 1 Monat. Und wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt es sich nicht.
8 Dinge, die fast niemand weiß
1. Eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail gilt nicht
Im Job muss eine Kündigung auf Papier sein, mit echter Unterschrift (§ 623 BGB). Ein Foto, eine SMS, eine E-Mail oder eine Sprachnachricht reicht nicht. Das gilt für beide Seiten. Auch wenn du kündigst: Brief ausdrucken, unterschreiben, abgeben. Eine fertige Vorlage dafür findest du hier: Brief schreiben – Kündigung beim Arbeitgeber.
2. Es zählt, wann der Brief ankommt
Nicht das Datum im Brief zählt, sondern der Tag, an dem er bei dir ist. Liegt er im Briefkasten, zählt der Tag, an dem man normal nachschaut. Wenn du selbst kündigst: Gib den Brief persönlich ab und lass dir auf einer Kopie Datum und Unterschrift geben. Oder nimm einen Zeugen mit. Ein Einschreiben ist unsicherer, als viele denken – wenn niemand zu Hause ist, liegt es erst bei der Post.
3. Nur 3 Wochen für eine Klage
Du findest die Kündigung falsch? Dann musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG). Danach ist sie gültig, auch wenn sie falsch war. Beim Arbeitsgericht musst du keine Gerichtskosten vorab zahlen. Einigt ihr euch, fallen meist gar keine an. Den Anwalt zahlt dort aber jede Seite selbst – auch wenn du gewinnst. Eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft hilft.
4. Arbeitsuchend melden – sonst eine Woche kein Geld
Spätestens 3 Monate vor dem letzten Tag. Wenn die Zeit kürzer ist: innerhalb von 3 Tagen, nachdem du es weißt. Das geht online bei der Agentur für Arbeit. Das gilt auch, wenn du gegen die Kündigung klagst. Wie das genau geht, steht hier: Arbeitsuchend melden – Schritt für Schritt.
5. Selbst kündigen kann 12 Wochen ohne Geld bedeuten
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt meistens bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Ausnahme: Du hast einen wichtigen Grund, zum Beispiel gesundheitliche Gründe mit Attest. Am besten: erst neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen.
6. Resturlaub ist Geld wert
Urlaub, den du noch hast, nimmst du vor dem letzten Tag. Geht das nicht, muss der Chef ihn bezahlen (Urlaubsabgeltung). Schreib dir auf, wie viele Tage du noch hast.
7. Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis
Verlange ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – schriftlich. Das brauchst du für die nächste Bewerbung. Bis zum letzten Tag musst du normal arbeiten, außer der Chef stellt dich frei.
8. Kleiner Betrieb, Minijob, Ausbildung
- Minijob: Die gleichen Fristen wie bei einem normalen Job.
- Kleiner Betrieb (bis 20 Mitarbeiter, ohne Azubis): Im Vertrag dürfen 4 Wochen ohne den festen 15. oder das Monatsende stehen.
- Aushilfe bis 3 Monate: Hier darf der Vertrag eine kürzere Frist haben.
- Ausbildung: Eigene Regeln. Nach der Probezeit darf der Betrieb nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
- Fristlose Kündigung: Das ist etwas anderes (§ 626 BGB). Dann gibt es keine Frist. Geh damit sofort zur Beratung.
Wo du kostenlose oder günstige Hilfe bekommst
- Gewerkschaft (zum Beispiel NGG für Gastro, ver.di für Handel und Logistik): Mitglieder bekommen Rechtsberatung. Wichtig: Meist erst nach einer Wartezeit als Mitglied.
- Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht: Dort kannst du die Klage kostenlos aufschreiben lassen.
- Beratungshilfe: Mit wenig Einkommen bekommst du beim Amtsgericht einen Schein für einen Anwalt. Du zahlst dann nur einen kleinen Eigenanteil.
- Faire Mobilität (DGB): Beratung in vielen Sprachen für Menschen aus anderen Ländern.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit 2 Wochen. Wenn der Chef kündigt und du mindestens 2 Jahre dort bist, wird sie länger: von 1 bis 7 Monate.
Gilt für mich als Arbeitnehmer auch die lange Frist?
Nach dem Gesetz nein. Die langen Fristen gelten nur, wenn der Chef kündigt. Viele Verträge schreiben aber die gleiche lange Frist für beide Seiten vor. Dann gilt sie auch für dich.
Zählen Samstag, Sonntag und Feiertage mit?
Ja. Die Frist läuft durch. Und das Ende verschiebt sich nicht, wenn es auf ein Wochenende fällt.
Kann mein Chef mich in der Probezeit einfach kündigen?
Ja, mit 2 Wochen Frist und ohne Grund. Der Brief muss aber noch in der Probezeit bei dir ankommen. Der letzte Tag darf danach liegen.
Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?
Nein. Im Job braucht eine Kündigung Papier und eine echte Unterschrift. Trotzdem: Melde dich arbeitsuchend und hol dir Rat. Warte nicht ab.
Kann ich früher gehen, wenn ich schon einen neuen Job habe?
Nur, wenn dein Chef zustimmt. Dann schreibt ihr einen Aufhebungsvertrag. Achtung: Ohne neuen Job droht damit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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Das passt dazu
Kündigungsbrief an den Chef schreiben (Vorlage) → Neuen Job: Anschreiben in 3 Minuten → Kündigung bekommen – was jetzt? → Arbeitsuchend melden: Frist-Rechner → Neuen Job finden: alle Jobbörsen → Lebenslauf schreiben → Handy, Fitness, Abo kündigen (Brief-Vorlage) →Stand: 6. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: §§ 622, 623 BGB, § 4 KSchG, § 38 SGB III. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streit frag bitte eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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