Kündigung bekommen – was jetzt?
Du hast eine Kündigung von deinem Arbeitgeber bekommen. Das Wichtigste zuerst: Du hast nur 3 Wochen Zeit, wenn du dich vor dem Arbeitsgericht wehren willst. Danach gilt die Kündigung – auch wenn sie falsch war.
Rechner: Bis wann muss die Klage da sein?
Trag ein, wann die Kündigung bei dir angekommen ist. Das ist der Tag, an dem sie dir gegeben wurde oder in deinem Briefkasten lag – nicht das Datum oben im Brief.
Schritt 1: Ist die Kündigung überhaupt gültig?
Viele Kündigungen haben Fehler. Geh diese Punkte in Ruhe durch. Deine Häkchen bleiben nur auf deinem Handy gespeichert.
Wichtig: Auch eine fehlerhafte Kündigung wird gültig, wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen klagst. Die Fehler helfen dir nur mit Klage.
Schritt 2: Nichts unterschreiben – außer „erhalten am"
Oft legt der Chef gleich ein zweites Papier dazu. Unterschreib nichts sofort. Nimm es mit nach Hause und lass es prüfen.
- Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag: Damit machst du selbst beim Ende mit. Die Agentur für Arbeit gibt dann oft 12 Wochen Sperrzeit – 3 Monate ohne Arbeitslosengeld.
- „Ausgleichsquittung" oder „Ich verzichte auf Klage": Damit gibst du Rechte weg, zum Beispiel Resturlaub, Überstunden oder die Klage.
- Nur das ist in Ordnung: „Kündigung erhalten am …" mit Datum. Das bestätigt nur, dass du den Brief hast.
Rechner: Stimmt dein letzter Arbeitstag?
Der Arbeitgeber muss eine Mindestfrist einhalten. Je länger du dort arbeitest, desto länger ist sie (§ 622 BGB).
| Im Betrieb seit | Mindestfrist |
|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann andere Fristen haben. Schau dort nach. Ein Tarifvertrag darf auch kürzere Fristen festlegen.
Schritt 3: Abfindung – die Wahrheit
Es gibt kein automatisches Recht auf eine Abfindung. Das glauben viele. Eine Abfindung gibt es meistens nur in zwei Fällen:
- Der Arbeitgeber bietet sie im Kündigungsbrief an (§ 1a KSchG, bei betriebsbedingter Kündigung). Dann bekommst du ein halbes Monatsgehalt pro Jahr – aber nur, wenn du nicht klagst.
- Man einigt sich vor dem Arbeitsgericht (Vergleich). Das passiert sehr oft. Die Klage ist dann das Druckmittel. Ohne Klage muss der Arbeitgeber meistens nichts zahlen.
Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber sie wird normalerweise nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Schritt 4: Klage beim Arbeitsgericht – so einfach geht es
- Du brauchst keinen Anwalt. In der ersten Instanz kannst du selbst klagen.
- Rechtsantragstelle: Jedes Arbeitsgericht hat so eine Stelle. Dort helfen sie dir kostenlos, die Klage zu schreiben. Nimm die Kündigung, deinen Arbeitsvertrag und die letzten Lohnabrechnungen mit.
- Zuständig ist das Arbeitsgericht in der Nähe deines Arbeitsortes. Such bei Google „Arbeitsgericht" plus deine Stadt.
- Kosten: In der ersten Instanz zahlt jeder seinen eigenen Anwalt – auch wenn du gewinnst. Wenn ihr euch einigt, fallen keine Gerichtskosten an.
- Wenig Geld? Frag nach Prozesskostenhilfe. Bist du in einer Gewerkschaft, hilft sie dir oft kostenlos. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt meistens nur, wenn du sie vor dem Streit abgeschlossen hast.
- Was dann passiert: Nach einigen Wochen gibt es einen kurzen Termin (Gütetermin). Dort wird oft schon eine Einigung gefunden.
Schritt 5: Bis zum letzten Arbeitstag
- Lohn: Du bekommst bis zum letzten Tag dein normales Gehalt. Auch wenn der Chef sagt, du sollst nicht mehr kommen (Freistellung).
- Resturlaub: Nimm ihn vor dem Ende. Geht das nicht, muss er ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Überstunden: Schreib sie auf und fordere sie schriftlich. Viele Verträge haben eine Frist von nur 3 Monaten. Hilfe: Arbeitszeit-Rechner.
- Krank? Du darfst dich auch nach der Kündigung krankmelden, wenn du krank bist.
- Arbeitszeugnis: Du hast ein Recht darauf (§ 109 GewO). Fordere ein qualifiziertes Zeugnis. Was die Sätze bedeuten: Arbeitszeugnis verstehen.
- Papiere: Letzte Lohnabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung, Urlaubsbescheinigung. Die Arbeitsbescheinigung für die Agentur schickt der Arbeitgeber elektronisch.
Häufige Fragen
Die Kündigung lag im Briefkasten, als ich im Urlaub war. Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt, wenn der Brief im Briefkasten liegt – nicht, wenn du ihn liest. Nur in echten Ausnahmefällen kann eine späte Klage noch zugelassen werden (§ 5 KSchG). Verlass dich nicht darauf.
Gilt die 3-Wochen-Frist auch in einem kleinen Betrieb?
Ja. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, musst du Fehler wie eine fehlende Unterschrift innerhalb von 3 Wochen mit einer Klage angreifen.
Muss ich klagen, um eine Abfindung zu bekommen?
Meistens ja. Ohne Klage hat der Arbeitgeber keinen Grund zu zahlen. Ausnahme: Er bietet die Abfindung schon im Kündigungsbrief an.
Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn mir gekündigt wird?
Nicht, wenn der Arbeitgeber kündigt und du dich rechtzeitig arbeitsuchend meldest. Eine Sperrzeit droht, wenn du selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder dich zu spät meldest.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht unbedingt. Die Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht hilft kostenlos. Bei schwierigen Fällen, viel Geld oder besonderem Schutz lohnt sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Stand: 20. September 2026. Diese Seite erklärt die allgemeinen Regeln. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung für deinen Fall. Alle Rechner laufen nur auf deinem Handy, nichts wird gespeichert oder gesendet.