Arbeitszeit-Rechner

Trage jeden Tag ein, wann du angefangen und aufgehört hast. Am Monatsende siehst du deine Stunden und den Lohn, der dir zusteht — und kannst ihn mit deiner Abrechnung vergleichen. Deine Daten bleiben nur auf diesem Handy, sie werden nicht gesendet und nicht gespeichert.

1. Dein Stundenlohn

2. Arbeitstag eintragen

3. Dieser Monat

Noch kein Tag eingetragen.

4. Mit deiner Abrechnung vergleichen

Trage ein, was auf deiner Lohnabrechnung steht. Dann siehst du, ob es passt.

Was das Gesetz sagt

  • Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde (2026). Weniger ist nicht erlaubt — auch nicht, wenn du unterschrieben hast.
  • Pausen (§ 4 ArbZG): ab 6 Stunden mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Pause ist unbezahlt — aber nur, wenn du sie wirklich frei hast.
  • Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): in der Regel 8 Stunden am Tag, bis 10 Stunden nur, wenn der Schnitt über 6 Monate bei 8 Stunden bleibt.
  • Ausschlussfrist: in vielen Arbeitsverträgen steht, dass Lohn nach 3 Monaten verfällt, wenn du ihn nicht schriftlich gefordert hast. Deshalb: nicht warten.
  • Deine eigene Aufstellung ist vor Gericht etwas wert, wenn der Chef keine Aufzeichnungen hat. Schreib jeden Tag ein — nicht am Monatsende aus dem Kopf.

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit: Gewerkschaft, Arbeitnehmerkammer oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.