🏥 Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung keine freie Entscheidung, sondern Pflicht. Ohne sie bekommst du keinen Arbeitsvertrag, und Arztrechnungen zahlst du selbst. Die gute Nachricht: als Angestellter läuft fast alles automatisch — und deine Familie ist oft kostenlos mitversichert.

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1. Was es kostet — und wer die Hälfte zahlt

Der Beitrag besteht aus zwei Teilen:

14,6 % allgemeiner Beitragssatz — bei jeder gesetzlichen Kasse gleich
Zusatzbeitrag — den legt jede Kasse selbst fest. 2026 liegt der Durchschnitt bei 2,9 %, die einzelnen Kassen zwischen etwa 2,18 % und 4,39 %.

Zusammen also im Schnitt 17,5 % vom Bruttolohn — aber dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte davon. Bei dir wird ungefähr die Hälfte abgezogen. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung.

Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil, den du beeinflussen kannst. Zwischen der günstigsten und einer teuren Kasse liegen bei einem normalen Gehalt schnell ein paar hundert Euro im Jahr — für exakt dieselben Leistungen.

💡 Ab einem Bruttoeinkommen von rund 5.812 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter. Wer weniger verdient — also fast alle — zahlt prozentual.

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2. Familie kostenlos mitversichern — das übersehen viele

Das ist der Punkt, der in unserer Community am meisten Geld spart: Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn sie selbst wenig oder nichts verdienen. Sie zahlen gar nichts und haben trotzdem den vollen Schutz.

Bedingungen: das eigene Einkommen der mitversicherten Person muss unter einer monatlichen Grenze bleiben — 2026 sind das rund 565 € (bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze). Wer mehr verdient, braucht eine eigene Versicherung.

Das heißt: kommt deine Frau oder dein Mann nach Deutschland und arbeitet noch nicht, meldest du sie bei deiner Kasse an. Kinder ebenso. Ein Formular, kein zusätzlicher Beitrag.

Das musst du selbst beantragen. Die Kasse macht es nicht von allein — sie weiß nichts von deiner Familie, bis du es sagst.

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3. Kasse wechseln — einfacher als gedacht

Alle gesetzlichen Kassen bieten dieselben Grundleistungen. Der Unterschied liegt beim Zusatzbeitrag, beim Service und bei Extras wie Zuschüssen für Zahnreinigung oder Kurse.

So geht es: Du meldest dich einfach bei der neuen Kasse an. Die kündigt die alte für dich — du musst dort nichts schreiben. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du mit zwei Monaten Frist wechseln.

Keine Kasse darf dich ablehnen — egal wie alt du bist, welche Krankheiten du hast oder woher du kommst. Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Das ist gesetzlich so geregelt.

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und musst die zwölf Monate nicht abwarten.

💡 Schau jedes Jahr im Januar selbst nach, was deine Kasse verlangt. Verlass dich nicht darauf, dass du informiert wirst.

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4. Gesetzlich oder privat? Für die meisten ist das keine Frage

Als normaler Angestellter bist du gesetzlich pflichtversichert. Erst ab einem recht hohen Gehalt darfst du überhaupt in die private Versicherung (PKV) wechseln.

Und meistens solltest du es nicht. In der PKV zahlt jede Person einzeln — Frau und Kinder kosten jeweils extra, während sie gesetzlich kostenlos mitversichert wären. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit und steigt im Alter oft deutlich. Zurück in die gesetzliche Kasse kommt man später kaum noch.

Wer dir als Angestelltem mit Familie eine private Versicherung verkaufen will, verkauft sie meistens, weil er daran verdient. Lass dir Zeit und frag jemanden, der nichts davon hat.

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5. Neu in Deutschland?

Mit Arbeitsvertrag: du suchst dir eine Kasse aus und nennst sie dem Arbeitgeber. Er meldet dich an und zieht den Beitrag vom Lohn ab. Mehr musst du nicht tun.
Noch ohne Job: du brauchst trotzdem eine Versicherung — für den Aufenthaltstitel wird sie oft verlangt. Sprich mit der Migrationsberatung, bevor du irgendetwas unterschreibst.
Du bekommst eine Gesundheitskarte per Post. Die nimmst du zu jedem Arztbesuch mit.

Deine Sozialversicherungsnummer bekommst du automatisch, wenn du das erste Mal versichert wirst. Wenn du sie für den Arbeitgeber brauchst und noch keine hast: die Krankenkasse beantragt sie für dich.

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