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Zuschuss zur Miete — und du musst nichts zurückzahlen

Wohngeld ist kein Almosen und kein Kredit. Es ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit kleinem Einkommen. Du zahlst nichts zurück, solange deine Angaben stimmen.

Seit der Reform 2023 haben viel mehr Menschen Anspruch als früher — auch Leute, die deutlich über dem Mindestlohn verdienen. Im Schnitt liegt das Wohngeld bei rund 300 € im Monat. Trotzdem beantragen es viele nie, weil sie glauben, es sei nur für Arbeitslose.

Keine Rechtsberatung. Entscheiden tut die Wohngeldstelle. Stand: August 2026. 2026 wurde das Wohngeld nicht erhöht.

1. Bekommst du Wohngeld?

Ja, wahrscheinlich, wenn:

• du Miete zahlst und selbst in der Wohnung wohnst
• dein Haushaltseinkommen klein bis mittel ist
• du kein Bürgergeld und keine ähnliche Leistung bekommst

Das gilt für Angestellte, Minijobber, Rentner, Auszubildende und Selbständige gleichermaßen. Auch Wohnungs- oder Hauseigentümer können etwas bekommen — das heißt dann Lastenzuschuss.

Nein, ausgeschlossen bist du, wenn du bekommst:

Bürgergeld / Grundsicherungsgeld
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Leistung, bei der die Wohnkosten schon mitgerechnet wurden

Der Grund ist einfach: dort steckt die Miete bereits drin. Zweimal für dieselbe Miete geht nicht.

Sonderfall Studium und Ausbildung: Wer dem Grunde nach BAföG bekommen könnte, ist vom Wohngeld ausgeschlossen — auch dann, wenn der BAföG-Antrag nur wegen des Einkommens der Eltern abgelehnt wurde. Einfach kein BAföG zu beantragen hilft also nicht. Anders sieht es aus, wenn du mit Familie oder Partner zusammenlebst: dann kann der Haushalt Wohngeld bekommen. Frag in dem Fall bei der Wohngeldstelle nach, das ist verzwickt.

2. Wie viel es gibt

Hier steht bewusst keine Tabelle, weil jede Tabelle in deinem Fall falsch wäre. Die Höhe hängt an drei Dingen:

1. Wie viele Menschen in deinem Haushalt leben
2. Wie hoch deine Miete ist — gerechnet wird mit der Bruttokaltmiete, also Miete plus Nebenkosten, ohne Heizung
3. Was der Haushalt verdient — brutto, mit pauschalen Abzügen

Dazu kommt die Mietenstufe deiner Stadt. Hamburg, München und Frankfurt liegen hoch, ländliche Kreise niedrig. In teuren Städten gibt es deshalb mehr.

Rechne es aus, bevor du dir Hoffnung machst oder aufgibst. Es gibt Wohngeldrechner im Netz — die geben eine unverbindliche Schätzung in fünf Minuten. Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt ist meist einer verlinkt.

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3. Der Fehler, der einen ganzen Monat kostet

Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht — keinen Tag früher.

Gibst du den Antrag am 31. Mai ab, bekommst du Wohngeld auch für Mai. Gibst du ihn am 1. Juni ab, ist der Mai weg. Für immer.

Deshalb: Antrag abgeben, sobald du kannst — auch wenn noch Papiere fehlen. Schreib dazu, was du nachreichst. Das Amt wartet, das Datum ist gesichert. Wer erst alles sammelt und dann im nächsten Monat abgibt, verschenkt bares Geld.

Bearbeitungszeit sind oft 4 bis 12 Wochen. Das Geld kommt dann rückwirkend ab dem Antragsmonat — es geht dir nichts verloren, es dauert nur.

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4. Die Papiere — sammle das hier

Von dir:

• Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
• Meldebescheinigung, falls verlangt

Zur Wohnung:

Mietvertrag, vollständig
• Nachweis der aktuellen Miethöhe — letzte Mieterhöhung oder Kontoauszug, auf dem die Überweisung zu sehen ist
• Nachweis über Heizkosten und Nebenkosten
• Bestätigung des Vermieters (viele Ämter haben dafür ein eigenes Blatt im Antragsformular — der Vermieter muss es ausfüllen und unterschreiben)

Zum Geld — von jeder Person im Haushalt:

Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
• Arbeitsvertrag
• Kontoauszüge, meist der letzten drei Monate
• bei Kindern: Kindergeld-Bescheid
• bei Rente: Rentenbescheid
• bei Unterhalt: Nachweis darüber
• bei Selbständigkeit: letzter Steuerbescheid oder eine Gewinnermittlung

Kopien reichen fast immer. Gib niemals dein einziges Original ab. Und mach vor der Abgabe von allem ein Foto mit dem Handy — auch vom ausgefüllten Antrag.

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5. Die Wörter im Antrag

Hier bleiben die meisten hängen. Diese Wörter kommen fast sicher vor:

Haushaltsmitglieder — alle, die mit dir wohnen und gemeinsam wirtschaften. Auch Kinder, auch der Partner.
Bruttokaltmiete — Miete plus Nebenkosten, ohne Heizung und ohne Warmwasser. Damit rechnet das Amt.
Warmmiete — alles zusammen. Wird oft nur zur Information gefragt.
Wohnfläche — in Quadratmetern, steht im Mietvertrag.
Mietenstufe — die Preisklasse deiner Stadt. Musst du nicht selbst wissen, das Amt kennt sie.
Jahreseinkommen — was ihr in zwölf Monaten verdient, brutto. Nicht das, was auf dem Konto ankommt.
Freibetrag — Beträge, die nicht mitgerechnet werden, zum Beispiel bei Schwerbehinderung oder für Alleinerziehende. Danach ausdrücklich fragen — es wird nicht automatisch berücksichtigt.
Bewilligungszeitraum — meist 12 Monate. Danach musst du neu beantragen, von selbst läuft nichts weiter.
Mitwirkungspflicht — du musst antworten und Papiere liefern. Wer eine Nachfrage ignoriert, bekommt eine Ablehnung, obwohl ihm das Geld zusteht.

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6. Antrag ausfüllen, ohne Fehler

Kein Feld leer lassen. Was nicht zutrifft: einen Strich hineinmachen oder „entfällt" schreiben. Leere Felder sehen aus wie vergessen, und der Antrag kommt zurück.

Schreib nur, was du belegen kannst. Wohngeld, das du zu Unrecht bekommen hast, musst du zurückzahlen — und das kommt oft erst nach einem Jahr heraus, wenn es schon ausgegeben ist.

Änderungen sofort melden. Neuer Job, mehr Lohn, jemand zieht ein oder aus, die Miete steigt — alles muss gemeldet werden. Genau hier entstehen die Rückforderungen.

Lass dir den Eingang bestätigen. Am Schalter einen Stempel auf deine Kopie, oder per Einschreiben schicken. Ohne Nachweis kannst du später nicht beweisen, wann du abgegeben hast — und genau daran hängt dein erster Monat.

Bei Ablehnung: du hast einen Monat Zeit für den Widerspruch. Das Datum steht im Bescheid. Ein Widerspruch ist ein einfacher Brief, kein Gerichtsverfahren, und er kostet nichts. Viele Ablehnungen liegen nur an fehlenden Papieren.

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7. Wo du den Antrag stellst

Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde oder deines Landkreises — oft beim Sozialamt angesiedelt. In immer mehr Städten geht der Antrag auch online.

Such einfach nach Wohngeldstelle plus dem Namen deiner Stadt. Das Formular steht dort zum Herunterladen.

Wohngeld in Hamburg — hier startest du
Familienportal des Bundes — offizielle Übersicht

In Hamburg hast du drei Wege — der erste ist der beste:

1. Online-Antrag im Serviceportal. Du legst in zwei Minuten ein Servicekonto an (es reicht eine E-Mail-Adresse) oder meldest dich mit der BundID an. Dann klickst du dich Frage für Frage durch und lädst die Nachweise gleich mit hoch. Nach dem Absenden bekommst du sofort eine Eingangsbestätigung — das ist dein Nachweis für das Datum. Den Antrag kannst du zwischenspeichern und später weitermachen.

2. Die Wohngeld-App. Dasselbe vom Handy aus. Dort siehst du später auch deine Anträge, Zahlungen und Dokumente und kannst sicher mit der Wohngeldbehörde schreiben.

3. Das PDF. Herunterladen, am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit allen Nachweisen als PDF an Wohngeld-Zentrale-Poststelle@hamburg-mitte.hamburg.de schicken. Ohne Unterschrift zählt der Antrag nicht.

Scanne alle Papiere als PDF, bevor du anfängst. Mitten im Antrag nach Unterlagen zu suchen ist genau die Stelle, an der die meisten aufhören. Und schick keine Originale — Kopien genügen.

Wenn du nicht weiterkommst, ruf an. Das kostet nichts:

Wohngeld-Hotline: 040 / 4 28 28 - 60 00 (Mo–Fr 8 bis 17 Uhr)
• Technischer Support Online-Dienst: 040 / 4 28 28 - 44 44 (Mo–Fr 8 bis 16 Uhr)

Zuständig ist inzwischen dein Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung und Soziales). Die frühere Zentrale Wohngeldstelle wurde im April 2024 aufgelöst — darum musst du dich aber nicht kümmern, der Online-Antrag landet automatisch an der richtigen Stelle.

Kostenlose Hilfe beim Ausfüllen — nutz sie wirklich:

Migrationsberatung (MBE) bei Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Kostenlos, oft in deiner Sprache, und sie setzen sich mit dir hin und füllen den Antrag aus.
Mieterverein — für Mitglieder
Sozialverband VdK oder SoVD — helfen auch beim Widerspruch

Niemand darf Geld dafür verlangen, dass er den Antrag für dich stellt. Wenn dir das jemand anbietet: bei den Stellen oben ist es kostenlos.

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