Familie nach Deutschland holen

Welche Regeln für dich gelten, hängt nur an einer Frage: Was für einen Status hast du selbst in Deutschland? Für Deutsche gelten die einfachsten Regeln, für Fachkräfte fast genauso einfache, für andere strengere. Wähle unten deine Situation.

Welcher Weg gilt für dich?

Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)

Das ist der einfachste Weg im ganzen Aufenthaltsrecht. Einen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis haben: dein ausländischer Ehepartner, dein minderjähriges lediges Kind, und der Elternteil eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes. Voraussetzung ist, dass du als Deutsche oder Deutscher deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.

Der große Unterschied: Beim Nachzug zu Deutschen muss in der Regel nicht nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Genau das ist bei allen anderen Wegen die größte Hürde. Ausreichender Wohnraum sollte trotzdem vorhanden sein.
EhepartnerAnspruch. Einfache Deutschkenntnisse (A1) sind vor der Einreise nachzuweisen. Beide müssen 18 Jahre alt sein.
Minderjähriges KindAnspruch. Kein Sprachnachweis.
Elternteil eines deutschen KindesAnspruch, wenn du das Sorgerecht ausübst. Kein Sprachnachweis.
Eltern, Geschwister, erwachsene KinderKein Anspruch — dafür gilt § 36, siehe unten.

Nachzug zu Fachkräften und Blauer Karte EU

Wenn du eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder einen Aufenthaltstitel als Fachkraft, Forscherin oder Selbständiger hast, ist der Familiennachzug deutlich erleichtert.

Kein A1-Nachweis für den Ehepartner (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG), keine Wartezeit, und der Ehepartner darf sofort und uneingeschränkt arbeiten. Lebensunterhalt und Wohnraum werden aber geprüft.

Für Eltern und Schwiegereltern gilt auch hier nur der enge § 36 — siehe unten.

Nachzug zu Menschen mit Aufenthaltstitel (§§ 29, 30, 32 AufenthG)

Hier wird am meisten geprüft. Alle Punkte müssen zusammen erfüllt sein:

  • Beide Ehepartner sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Der nachziehende Ehepartner kann sich einfach auf Deutsch verständigen (A1). Ausnahmen gibt es unter anderem bei Krankheit oder Behinderung, bei erkennbar geringem Integrationsbedarf, und wenn der Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar war.
  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen — für alle Personen im Haushalt zusammen. Das ist in der Praxis die Hürde, an der die meisten Anträge scheitern.
  • Ausreichender Wohnraum. Die Ausländerbehörde rechnet mit Quadratmetern pro Person; frag dort nach dem genauen Wert deiner Stadt, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
  • Die Ehe muss am Ort der Eheschließung rechtswirksam geschlossen sein und ihr müsst die Ehe wirklich in Deutschland leben wollen.
Kinder ab 16 Jahren: Beim Kindernachzug ist es ein großer Unterschied, ob das Kind unter 16 ist oder schon 16. Ab 16 verlangen die Auslandsvertretungen in der Regel sehr gute Deutschkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose — außer das Kind reist gemeinsam mit den Eltern ein. Wer Kinder nachholen will, sollte das deshalb nicht bis kurz vor den 16. Geburtstag aufschieben. Das ist der teuerste Fehler auf dieser Seite.

Subsidiärer Schutz: aktuell ausgesetzt

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Bis einschließlich 23. Juli 2027 wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus nicht gewährt (§ 104 Abs. 14 AufenthG). Registrierungen auf der Warteliste und bereits gestellte Anträge bleiben in dem Stand, den sie erreicht haben, und werden nach dem Ende der Aussetzung weiterbearbeitet — falls das Gesetz nicht verlängert wird.

Möglich bleibt nur eine Aufnahme in Härtefällen über §§ 22, 23 AufenthG. Härtefallanzeigen laufen über die Internationale Organisation für Migration (IOM) per E-Mail an info.fap.hardship@iom.int, mit Begründung, warum ein Härtefall vorliegt; IOM leitet weiter an das Bundesverwaltungsamt und die Auslandsvertretung.

Ehrlich gesagt: Die Zahlen sind ernüchternd. Der Deutsche Caritasverband zählte zwischen Juli 2025 und Mitte Mai 2026 insgesamt 4.727 angezeigte Härtefälle; davon waren rund 1.000 geprüft und nur sieben Visa erteilt. Wer dir für viel Geld einen sicheren Erfolg verspricht, verkauft dir Hoffnung. Lass dich bei einer Beratungsstelle beraten, bevor du zahlst.

Eltern und andere Verwandte (§ 36 AufenthG)

Hier musst du eine unangenehme Wahrheit kennen, bevor du Geld und Jahre investierst: Für Eltern erwachsener Kinder, für Geschwister, erwachsene Kinder, Schwiegereltern und Verlobte gibt es keinen normalen Familiennachzug. Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist — und die Anforderungen daran sind sehr hoch.

  • Nicht ausreichend: Sehnsucht, Alter allein, allgemeine schlechte Lage im Herkunftsland, oder dass die Eltern hier gern die Enkel sehen würden.
  • In Betracht kommt es eher, wenn ein Elternteil auf ständige Pflege angewiesen ist, diese Pflege im Herkunftsland niemand leisten kann und nur du sie leisten kannst — mit ärztlichen Nachweisen.
  • Eine Ausnahme gilt für Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 (§ 36 Abs. 1).
Der praktische Weg für die meisten Familien ist stattdessen ein Besuchsvisum (Schengen, bis 90 Tage in 180 Tagen) mit Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt und Reisekrankenversicherung. Das ist kein Nachzug, aber es funktioniert und kostet keine Anwaltsjahre.

So läuft es ab

1
Visum im Heimatland beantragen — nicht in Deutschland

Vor der ersten Einreise zum Familiennachzug muss das Familienmitglied ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland beantragen. Termine sind oft monatelang ausgebucht: Termin buchen, bevor alle Papiere fertig sind.

2
Sprachnachweis besorgen, falls nötig

A1 beim Goethe-Institut oder einem anerkannten Prüfungsanbieter. Rechne mehrere Monate Vorlauf ein — auch Prüfungstermine sind knapp.

3
Unterlagen zusammenstellen

Pass, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Sprachzertifikat, dein Aufenthaltstitel oder Personalausweis, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag und Wohnungsgröße, Krankenversicherung. Alles in beglaubigter Übersetzung.

4
Antrag stellen und warten

Die Auslandsvertretung beteiligt meist die Ausländerbehörde an deinem Wohnort. Nachfragen sind normal; die Bearbeitung dauert je nach Land und Fall viele Monate.

5
Einreise mit dem Visum

Das nationale Visum gilt in der Regel 90 Tage. Wichtig: mit dem richtigen Visumzweck einreisen.

6
Innerhalb dieser 90 Tage zur Ausländerbehörde

Dort wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt, zunächst befristet, meist für ein Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit. Danach besteht ein Anspruch auf den Integrationskurs (§§ 43, 44 AufenthG); bei fehlenden Sprachkenntnissen kann die Teilnahme sogar verpflichtend sein.

Indische Urkunden: der Punkt, den fast niemand kennt

Wenn eure Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde aus Indien kommt, gilt eine Besonderheit, die viele Familien Monate kostet, weil sie zu spät davon erfahren:

  • Indien ist dem Haager Apostille-Übereinkommen zwar beigetreten, aber Deutschland hat Einspruch gegen den Beitritt eingelegt. Zwischen Deutschland und Indien ist die Apostille deshalb nicht anwendbar.
  • Die Legalisation indischer Urkunden wurde im Jahr 2000 eingestellt, weil ein hoher Anteil der vorgelegten Dokumente sich als formal oder inhaltlich unrichtig erwies.
  • Stattdessen gibt es die Urkundenüberprüfung im Wege der Amtshilfe: Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat lässt die Urkunde über Vertrauensanwälte oder lizenzierte Ermittlungsbüros prüfen und gibt der deutschen Behörde eine Stellungnahme.
  • Dauer: ab vollständigen Unterlagen erfahrungsgemäß rund vier Monate — zusätzlich zur normalen Visumbearbeitung.
Bei religiöser Eheschließung (Gurdwara, Tempel, Nikah) verlangt die Überprüfung zusätzlich unter anderem die Priester- oder Gurudwara-Bescheinigung beziehungsweise das Nikah Nama, Kontaktdaten der Person, die die Zeremonie durchgeführt hat, sowie aussagekräftige Fotos oder Videos der Zeremonie, auf denen die wesentlichen religiösen Riten erkennbar sind. Diese Fotos werden nach der Prüfung nicht zurückgegeben.

Praktisch heißt das: Hebt die Hochzeitsfotos und -videos auf und lasst die Ehe nach der religiösen Zeremonie auch standesamtlich registrieren. Wer das erst Jahre später merkt, sucht dann nach Bildern, die niemand mehr findet.

Ob eine Urkundenüberprüfung verlangt wird, entscheidet die Behörde, bei der die Urkunde verwendet wird. Umgekehrt gilt: deutsche Urkunden werden in Indien oft nur nach Beglaubigung durch die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.

Fehler, die richtig teuer werden

  • Mit Touristenvisum einreisen und dann heiraten oder bleiben wollen. Einreise und Aufenthalt zum Familiennachzug ohne das passende Visum — oder mit falschen Angaben über den Aufenthaltszweck im Visumverfahren — stehen der späteren Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegen (§§ 6 Abs. 3, 5 Abs. 2 AufenthG). Der einzige saubere Weg führt über das nationale Visum im Heimatland.
  • Falsche Angaben oder gefälschte Papiere. Das ist keine Kleinigkeit, sondern kann eine Straftat sein und den Nachzug auf Jahre unmöglich machen.
  • Agenten, die Erfolg garantieren. Niemand kann ein Visum garantieren. Rechtliche Vertretung dürfen nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übernehmen, Beratung außerdem anerkannte Beratungsstellen — kostenlos.
  • Kinder zu spät holen. Siehe oben: Ab 16 ändern sich die Regeln erheblich.
  • Erst kurz vor Ablauf des eigenen Aufenthaltstitels anfangen. Deine eigene Situation wird mitgeprüft.

Wo du kostenlos echte Hilfe bekommst

  • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) bei Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer, DRK und Bund der Vertriebenen — kostenlos, unabhängig, und sie kennen die örtliche Ausländerbehörde.
  • Auswärtiges Amt und die Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: dort stehen die tagesaktuellen Merkblätter und Terminverfahren für genau dein Land.
  • Deine Ausländerbehörde — frag konkret nach der Quadratmeter-Anforderung und dem benötigten Nettoeinkommen. Lass dir die Auskunft schriftlich oder per E-Mail geben.
  • Bei Ablehnung: Remonstration oder Klage sind möglich, aber fristgebunden. Dafür lohnt sich ein Fachanwalt für Migrationsrecht.
Auswärtiges Amt: Visa und Aufenthalt BAMF: Migrationsberatung in deiner Nähe

Stand: 18. August 2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Im Aufenthaltsrecht entscheidet der Einzelfall, und die Regeln ändern sich häufig — prüfe wichtige Punkte bitte immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, der Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle nach.