Zurück nach Indien — was passiert mit deiner Rente?
Jeden Monat gehen 9,3 Prozent deines Bruttolohns in die deutsche Rentenversicherung. Nach ein paar Jahren sind das leicht mehrere tausend Euro.
Wer Deutschland verlässt, hört oft den Rat: „Lass dir das Geld auszahlen." Das geht manchmal wirklich — aber bei sehr vielen ist es genau der falsche Schritt. Warum, steht hier.
Warum das alles verändert
Die 5-Jahres-Hürde ist oft schon genommen
Für eine deutsche Rente brauchst du normalerweise 60 Beitragsmonate — fünf Jahre. Viele denken: „Ich war nur drei Jahre hier, das reicht nie."
Durch das Abkommen zählen aber auch deine indischen Versicherungszeiten (EPF/EPS) für diese Wartezeit mit. Drei Jahre Deutschland plus mehrere Jahre Indien können zusammen die fünf Jahre ergeben.
Dann bekommst du später eine deutsche Rente — berechnet nur aus deinen deutschen Jahren, aber lebenslang, jeden Monat, überwiesen nach Indien.
Und hier ist die Falle
Wenn du dir die Beiträge auszahlen lässt, sagt das Gesetz sehr klar (§ 210 Abs. 6 SGB VI): mit der Erstattung ist das Versicherungsverhältnis aufgelöst, und Ansprüche aus den bisherigen Zeiten bestehen nicht mehr.
Alle deine deutschen Jahre sind damit endgültig weg. Für immer. Es gibt keinen Weg zurück, auch nicht, wenn du später wieder nach Deutschland kommst.
Du bekommst außerdem nur deinen eigenen Anteil zurück — die 9,3 Prozent. Was dein Arbeitgeber zusätzlich eingezahlt hat, also ungefähr die Hälfte der Gesamtsumme, ist verloren.
Was besser ist — die zwei Fälle
Sinnvoll, wenn du zusammen mit deinen indischen Zeiten auf fünf Jahre kommst — oder wenn es gut möglich ist, dass du später noch einmal in Deutschland arbeitest.
Du musst dafür nichts tun. Das Konto bleibt einfach bestehen. Wichtig ist nur, dass die Rentenversicherung dich später findet: Adresse aktuell halten und deine Versicherungsnummer aufbewahren.
Kommt nur infrage, wenn du die Wartezeit auch mit den indischen Zeiten nicht erreichst und auch kein Recht hast, freiwillig weiter einzuzahlen.
Frühestens 24 Monate nach dem letzten Pflichtbeitrag, und nur, wenn du in dieser Zeit nicht wieder versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Was du tun solltest, bevor du irgendetwas beantragst
1. Deinen Versicherungsverlauf anfordern
Die Deutsche Rentenversicherung schickt dir kostenlos eine Aufstellung aller gespeicherten Zeiten. Da steht schwarz auf weiß, wie viele Monate du wirklich hast — nicht wie viele du glaubst zu haben.
Mach das, solange du noch in Deutschland bist. Von hier aus ist alles einfacher.
2. Kostenlos beraten lassen
Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, auch zu Fällen mit Auslandsbezug, und es gibt eine eigene Verbindungsstelle für Indien. Ein Termin dort ist mehr wert als jeder Rat aus einer WhatsApp-Gruppe.
Nimm mit: Versicherungsnummer, deinen Versicherungsverlauf und — wenn du welche hast — Nachweise über deine indischen EPF-Zeiten.
→ Zur Deutschen Rentenversicherung3. Lücken schließen, bevor du gehst
Fehlen dir nur wenige Monate zu den fünf Jahren, kann es sich lohnen, sie noch zu erreichen — oder freiwillige Beiträge zu zahlen, wenn du dazu berechtigt bist. Auch das erklärt dir die Beratung.
Vorsicht bei Vermittlern
Es gibt Firmen, die anbieten, deine „deutsche Rente zurückzuholen", und dafür einen Prozentsatz nehmen. Den Antrag kannst du selbst stellen, er kostet nichts, und die Beratung bei der Rentenversicherung ist ebenfalls kostenlos.
Schlimmer ist etwas anderes: So ein Vermittler verdient nur, wenn du die Erstattung beantragst. Er wird dir also kaum sagen, dass Stehenlassen für dich besser wäre.
Wenn du in Deutschland bleibst
Dann gilt das alles nicht — und ein paar andere Dinge lohnen sich.
Prüf einmal im Jahr deine Renteninformation, die automatisch per Post kommt. Fehlen dort Zeiten — Ausbildung, Kindererziehung, Zeiten aus Indien — melde das der Rentenversicherung. Später ist es schwerer nachzuweisen.
Kindererziehungszeiten werden angerechnet, auch wenn du in der Zeit nicht gearbeitet hast. Sie müssen aber beantragt werden. Das wird oft vergessen und ist bares Geld.
Rechtsgrundlagen: § 210 SGB VI (Beitragserstattung) und das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien, in Kraft seit dem 1. Mai 2017. Ob in deinem Fall eine Erstattung überhaupt möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob du zur freiwilligen Versicherung berechtigt bist — das lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern nur für deinen Versicherungsverlauf. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Renten- oder Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.