Unterhalt: Rechner und alle Arten erklärt
Unterhalt ist nicht eine Sache, sondern sechs verschiedene. Wer wem wie viel zahlt, hängt davon ab, um welche Art es geht. Hier findest du zuerst den Rechner für den häufigsten Fall — Unterhalt für ein Kind — und danach alle anderen Arten kurz erklärt.
Kindesunterhalt berechnen (Stand 2026)
Für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Der andere Elternteil erfüllt seine Pflicht durch Betreuung — er zahlt in der Regel kein Geld.
Kinder
So rechnet der Rechner — damit du die Zahlen verstehst
- Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2026 des OLG Düsseldorf, gültig ab 1. Januar 2026. Sie ist kein Gesetz, aber alle Familiengerichte richten sich danach.
- Der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 €) beträgt 486 € für Kinder von 0 bis 5, 558 € von 6 bis 11, 653 € von 12 bis 17 und 698 € ab 18.
- Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei minderjährigen Kindern die Hälfte (2026: 129,50 €), bei volljährigen das ganze Kindergeld (259 €). Das Ergebnis ist der Zahlbetrag.
- Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei nur einem wird höher eingestuft, bei drei oder mehr niedriger.
- Der Bedarfskontrollbetrag sorgt für eine faire Verteilung: Bleibt nach Abzug des Unterhalts zu wenig übrig, wird eine Einkommensgruppe tiefer gerechnet.
- Der Selbstbehalt ist die Grenze, die dir bleiben muss: 1.450 € wenn du arbeitest, 1.200 € wenn nicht. Reicht das Geld nicht für alle, liegt ein Mangelfall vor und der Betrag wird anteilig verteilt.
Welche Arten von Unterhalt gibt es?
1. Kindesunterhalt
Beide Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt. Wer das Kind betreut, leistet ihn durch Pflege und Erziehung; der andere zahlt Geld. Bei minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbspflicht: Wer zu wenig verdient, muss sich um besser bezahlte oder zusätzliche Arbeit bemühen — sonst rechnet das Gericht mit einem fiktiven Einkommen, das man hätte erzielen können.
2. Unterhalt für volljährige Kinder
Ab 18 haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, und das volle Kindergeld wird angerechnet. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, gilt 2026 ein pauschaler Bedarf von 990 € im Monat — darin sind nur 440 € für die Warmmiete enthalten, was in den meisten Unistädten nicht reicht. Der Anspruch besteht für die erste Ausbildung; das Kind muss sie zügig betreiben.
3. Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB)
Vom Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er ist leichter zu bekommen als Unterhalt nach der Scheidung, weil im ersten Jahr niemand gezwungen ist, sofort eine Arbeit aufzunehmen, die es vorher nicht gab. Faustformel der meisten Gerichte: Vom Unterschied der bereinigten Nettoeinkommen bekommt der ärmere Teil etwa 45 % — aber erst, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen wurde. Auf Trennungsunterhalt kann man für die Zukunft nicht wirksam verzichten.
4. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz: jeder sorgt für sich selbst. Unterhalt gibt es nur mit einem gesetzlichen Grund — Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, oder Aufstockung bei stark unterschiedlichen Einkommen. Er wird oft zeitlich begrenzt, besonders nach kurzer Ehe.
5. Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern (§ 1615l BGB)
6. Elternunterhalt
Wenn ein Elternteil im Pflegeheim lebt und Rente plus Vermögen nicht reichen, springt das Sozialamt ein und prüft, ob die Kinder etwas beitragen müssen.
7. Enkelunterhalt
Großeltern können ausnahmsweise für Enkel einstehen müssen, wenn die Eltern nicht können. Selbstbehalt wie beim Elternunterhalt (2.650 €, beim mitwohnenden Ehegatten 2.120 €), vom Überschuss ist hier allerdings die Hälfte einzusetzen.
Selbstbehalt 2026 — was dir bleiben muss
| Unterhalt gegenüber | Selbstbehalt |
|---|---|
| Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder, erwerbstätig | 1.450 € |
| Dieselben, nicht erwerbstätig | 1.200 € |
| Volljährige Kinder (angemessener Selbstbehalt) | 1.750 € |
| Getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte, erwerbstätig | 1.600 € |
| Derselbe, nicht erwerbstätig | 1.475 € |
| Elternunterhalt und Enkelunterhalt | 2.650 € (Ehegatte 2.120 €) |
In diesen Beträgen stecken pauschale Wohnkosten — beim Kindesunterhalt 520 €. Wer nachweislich deutlich mehr Miete zahlt, kann eine Anpassung geltend machen; das wird aber oft erst vor Gericht geklärt. Die Selbstbehalte wurden 2026 nicht erhöht.
Es wird nicht gezahlt — was tun?
- Beistandschaft beim Jugendamt — kostenlos. Der betreuende Elternteil kann das Jugendamt beauftragen, den Unterhalt festzustellen, einzufordern und notfalls einzuklagen. Kein Anwalt nötig, keine Gebühren. Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite und viele Alleinerziehende erfahren ihn erst nach Jahren.
- Unterhaltstitel besorgen. Ohne Titel kann nicht vollstreckt werden. Das Jugendamt beurkundet einen Unterhaltstitel kostenlos, wenn der zahlende Elternteil freiwillig mitmacht. Wichtig: einen dynamischen Titel wählen, der auf den Mindestunterhalt verweist — dann steigt er automatisch mit, ohne dass ihr jedes Jahr streiten müsst.
- Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein: 2026 unverändert 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11) und 394 € (12–17). Das Amt holt sich das Geld später beim Zahlungspflichtigen zurück.
- Auskunft verlangen. Man darf alle zwei Jahre Auskunft über das Einkommen verlangen — und früher, wenn sich etwas Wesentliches geändert hat.
- Rückwirkend geht wenig. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es grundsätzlich erst ab dem Moment, in dem man ihn schriftlich gefordert oder Auskunft verlangt hat. Wer jahrelang wartet und hofft, verliert diese Zeit. Ein Brief oder eine E-Mail mit Datum ist der erste Schritt.
Ich kann nicht mehr zahlen — was tun?
- Einfach aufhören ist der teuerste Weg. Ein Titel läuft weiter, auch wenn du arbeitslos wirst oder krank bist. Die Schulden wachsen im Hintergrund, und dazu kommen Vollstreckung und Zinsen.
- Sofort schriftlich melden — beim anderen Elternteil und beim Jugendamt — und die Abänderung des Titels beantragen. Der neue Betrag gilt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem du dich meldest.
- Neue Belege sammeln: Kündigung, Bescheid der Agentur für Arbeit, Krankschreibung, neue Lohnabrechnungen.
- Beratungshilfe beim Amtsgericht deckt bei geringem Einkommen die Anwaltskosten für die Beratung; für ein Verfahren gibt es Verfahrenskostenhilfe.
- Kein Unterhalt ist kein Kavaliersdelikt: Wer leistungsfähig ist und trotzdem nicht zahlt, riskiert nach § 170 StGB eine Strafe. Wer wirklich nicht kann und sich meldet, ist damit nicht gemeint.
Wenn das Kind oder die Eltern im Ausland leben
- Lebt das Kind im Ausland, werden die Tabellenbeträge in der Regel an die Lebenshaltungskosten des Landes angepasst — der Betrag kann also deutlich niedriger ausfallen als hier berechnet. Das entscheidet das Gericht anhand der Ländergruppeneinteilung.
- Unterhaltsansprüche über Ländergrenzen laufen über das Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde. Für Indien gibt es kein EU-Verfahren; die Durchsetzung ist mühsam, aber nicht aussichtslos.
- Geld, das du an unterhaltsberechtigte Angehörige im Ausland schickst — Eltern, Großeltern, Ehepartner, Kinder —, kann steuerlich absetzbar sein (§ 33a EStG). Seit dem Steuerjahr 2025 zählt aber nur noch, was auf das eigene Bankkonto der empfangenden Person überwiesen wurde. Bargeld und mitgebrachtes Geld werden nicht mehr anerkannt.
Mehr dazu auf unseren Seiten zu Steuererklärung und Geld nach Hause schicken.
Stand: 18. August 2026, Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1. Januar 2026. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Unterhaltsrecht entscheidet immer der Einzelfall. Kostenlose Anlaufstellen: Jugendamt (Beistandschaft und Beratung), Beratungshilfe beim Amtsgericht, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Caritas und Diakonie.