👨👩👧 Kindergeld & Elterngeld
Zwei verschiedene Leistungen, die oft verwechselt werden. Kindergeld bekommt jede Familie, jeden Monat, bis das Kind erwachsen ist. Elterngeld gibt es nur in den ersten Monaten nach der Geburt und ersetzt weggefallenen Lohn. Beide muss man beantragen — von allein kommt nichts.
1. Kindergeld — 259 € pro Kind, jeden Monat
Seit dem 1. Januar 2026 sind es 259 € monatlich pro Kind (vorher 255 €). Der Betrag ist für jedes Kind gleich, egal ob erstes oder viertes.
Wie lange: bis zum 18. Geburtstag. Danach weiter bis höchstens 25, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Ohne Ausbildung endet es mit 18.
Beantragt wird es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Du brauchst die Geburtsurkunde und die Steuer-Identifikationsnummer von dir und vom Kind. Die Nummer des Kindes kommt automatisch per Post, kurz nachdem du es angemeldet hast.
⚠️ Die Frist, die Geld kostet: Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt. Wer erst nach zwei Jahren merkt, dass er Anspruch hatte, bekommt trotzdem nur sechs Monate. Stell den Antrag, sobald das Kind da ist oder ihr angekommen seid.
Für Menschen ohne deutschen oder EU-Pass hängt der Anspruch am Aufenthaltstitel — er muss dir grundsätzlich das Arbeiten erlauben. Ob dein konkreter Titel dazugehört, sagt dir die Familienkasse verbindlich. Frag nach, statt zu raten: es kostet nichts.
2. Elterngeld — für die ersten Monate
Elterngeld ersetzt einen Teil des Lohns, der wegfällt, weil du nach der Geburt zu Hause bleibst oder weniger arbeitest.
• 65 bis 67 % vom Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
• mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat
• Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz — bis zu 100 % bei sehr niedrigem Einkommen
• Auch wer vorher gar nicht gearbeitet hat, bekommt die 300 € Mindestbetrag
Diesen letzten Punkt übersehen viele: Elterngeld gibt es auch ohne vorherigen Job.
Wie lange: 12 Monate für einen Elternteil. Nimmt der zweite Elternteil auch mindestens zwei Monate, sind es zusammen 14 Monate. Diese zwei Monate verfallen, wenn nur einer sie nimmt — also nutzt sie.
ElterngeldPlus ist die halbe Summe (150 bis 900 €) über die doppelte Zeit. Sinnvoll, wenn du nebenbei in Teilzeit arbeitest.
⚠️ Frist: Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt — noch kürzer als beim Kindergeld. Antrag stellen, sobald die Geburtsurkunde da ist.
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 € entfällt der Anspruch komplett. Für die allermeisten Familien spielt das keine Rolle.
3. Was du brauchst
• Geburtsurkunde des Kindes — beantrag beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen, du brauchst sie an mehreren Stellen
• Steuer-ID von dir und vom Kind
• Anmeldebestätigung — das Kind muss angemeldet sein
• Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate (nur fürs Elterngeld)
• Aufenthaltstitel, wenn du keinen deutschen oder EU-Pass hast
• IBAN
💡 Erledige beides am selben Tag. Die Unterlagen sind fast dieselben, und beide Fristen laufen ab der Geburt.
4. Was sonst noch dranhängt
• Kinderfreibetrag: Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Freibetrag für dich günstiger ist als das Kindergeld. Du musst nichts tun und bekommst immer das Bessere.
• Kinderzuschlag: Wer arbeitet, aber wenig verdient, kann zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag pro Kind bekommen. Danach fragt kaum jemand — frag bei der Familienkasse nach.
• Krankenversicherung: Kinder sind bei einem Elternteil kostenlos mitversichert. Siehe Krankenversicherung.
• Elternzeit ist etwas anderes als Elterngeld: Elternzeit meldest du beim Arbeitgeber an, spätestens sieben Wochen vorher, schriftlich. Elterngeld beantragst du beim Amt. Beides zusammen denken.
👉 Passt dazu
• Anmeldung — ohne sie keine Steuer-ID, ohne Steuer-ID kein Kindergeld
• Krankenversicherung — Kinder kostenlos mitversichern
• Steuererklärung — Kinderfreibetrag und was sonst zurückkommt
• Bankkonto eröffnen — ohne IBAN keine Auszahlung
• Brief-Erklärer — Bescheid, Frist, Nachweis und die anderen Wörter