Arbeitsuchend melden: Fristen, Sperrzeit und Arbeitslosengeld

Arbeitsuchend melden: bis wann, wie und was du brauchst

Du hast eine Kündigung bekommen oder dein Vertrag läuft aus. Dann gibt es eine Frist – und wer sie verpasst, verliert Geld. Auf dieser Seite steht alles der Reihe nach: die Frist, die zwei verschiedenen Meldungen, wie die Meldung geht, was du bereitlegen musst und wie viel Arbeitslosengeld es gibt.

Stand: 15. September 2026 · Diese Seite ist keine Behörde und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer deine Agentur für Arbeit.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Melde dich am selben Tag, an dem du von dem Ende erfährst. Das kostet nichts, dauert wenige Minuten und du kannst es nicht zu früh machen. Wenn du die Frist verpasst, bekommst du eine Woche lang kein Arbeitslosengeld – und diese Woche fehlt dir am Ende auch.

1. Dein Datum ausrechnen

Trag zwei Daten ein. Der Rechner sagt dir, welche Regel bei dir gilt und bis wann du dich spätestens melden musst.

Bei einer Kündigung: der Tag, an dem du den Brief in der Hand hattest. Bei einem befristeten Vertrag: der Tag, an dem du ihn unterschrieben hast. Das Datum steht in der Kündigung oder im Vertrag.

Die Regel dahinter

2. Es sind zwei Meldungen, nicht eine

Das ist der häufigste Fehler überhaupt. „Arbeitsuchend melden“ und „arbeitslos melden“ sind zwei verschiedene Sachen. Die eine ersetzt die andere nicht.

Arbeitsuchend meldenArbeitslos melden
WannSolange du noch arbeitest – sobald du vom Ende erfährstSpätestens am ersten Tag ohne Arbeit
WofürDamit die Agentur schon anfangen kann, dir Stellen zu schickenDas ist die Voraussetzung dafür, dass Geld fließt
Wenn du es verpasstEine Woche SperrzeitJeder Tag ohne Meldung ist ein Tag ohne Geld – rückwirkend geht nichts
Gesetz§ 38 SGB III§ 141 SGB III

Und der Antrag ist noch eine dritte Sache. Die Arbeitslosmeldung sagt nur: ich bin ab jetzt ohne Arbeit. Das Geld musst du zusätzlich beantragen (Antrag auf Arbeitslosengeld). Den Antrag kannst du online stellen, sobald du gemeldet bist. Beides am selben Tag erledigen, dann vergisst du nichts.

3. Wie du dich meldest – drei Wege

1Online (am schnellsten)

Über das eService-Portal der Agentur für Arbeit, rund um die Uhr. Seit dem 24. August 2026 ist der Online-Weg bei der Agentur der bevorzugte Weg – auch wer anruft oder vorbeikommt, wird zuerst dorthin geschickt.

Für die Arbeitslosmeldung online brauchst du einen Ausweis, mit dem du dich digital ausweisen kannst:

  • deutscher Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, oder
  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – die Scheckkarte mit dem Chip, oder
  • eID-Karte eines EU-/EWR-Landes

Dazu die AusweisApp auf dem Handy und die PIN (sechsstellig). Wenn du die PIN nicht mehr weißt, bekommst du sie beim Bürgeramt oder bei der Ausländerbehörde neu – das dauert aber, also nicht bis zum letzten Tag warten.

eService-Portal öffnen

Gut zu wissen: Die Arbeitsuchend- und die Arbeitslosmeldung gehen laut Bundesagentur auch ohne Freischaltcode, damit die Frist gewahrt bleibt. Den Code trägst du nach, wenn der Brief kommt.

2Telefon (wenn du keinen digitalen Ausweis hast)

Die Arbeitsuchendmeldung geht problemlos am Telefon. Die Nummer ist kostenlos, auch vom Handy.

0800 4 5555 00 anrufen

Leg vorher bereit: deinen Namen und dein Geburtsdatum, deine Adresse, das Datum des letzten Arbeitstages und – falls du schon eine hast – deine Kundennummer. Mehr will man am Telefon meistens gar nicht wissen.

Was du sagen kannst:

„Guten Tag, ich möchte mich arbeitsuchend melden. Mein Arbeitsverhältnis endet am [Datum]. Mein Name ist [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Ort].“

Wenn dein Deutsch noch nicht sicher ist: sag ruhig am Anfang „Bitte langsam sprechen“. Du darfst auch jemanden neben dich setzen, der mithört und übersetzt.

3Persönlich vor Ort

Das geht weiterhin – das Gesetz (§ 141 SGB III) lässt beide Wege zu, und die Agentur darf den persönlichen Weg nicht abschaffen. Am besten mit Termin. Wenn die Online-Identifizierung bei dir scheitert, kannst du auch ohne Termin in deine Agentur gehen.

Mitbringen: Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, plus deinen Aufenthaltstitel.

Meine Agentur finden

Welcher Weg auch immer – mach ein Foto oder einen Screenshot. Bestätigungsseite, Bestätigungsmail, oder beim Telefonat der Name der Person und Datum und Uhrzeit. Wenn später jemand sagt, die Meldung sei zu spät gewesen, ist das dein Beweis.

4. Was du bereitlegen solltest

Hak ab, was du schon hast. Deine Häkchen bleiben auf diesem Handy gespeichert, es geht nichts an uns oder an die Agentur.

Die Arbeitsbescheinigung musst du nicht besorgen. Dein Arbeitgeber schickt sie seit 2023 elektronisch direkt an die Agentur. Wenn dein Geld später nicht kommt, ist das oft der Grund – dann frag im Betrieb nach, ob sie raus ist, und sag es der Agentur.

5. Bekomme ich Arbeitslosengeld – und wie viel?

Drei Bedingungen

  1. Du bist arbeitslos, also ohne Job oder unter 15 Stunden pro Woche beschäftigt.
  2. Du hast dich gemeldet (beide Meldungen, siehe oben).
  3. Du hast die Anwartschaftszeit erfüllt: mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet in den letzten 30 Monaten. Die 12 Monate müssen nicht am Stück sein. Minijob zählt nicht mit.

Höhe

60 Prozent von deinem pauschal gerechneten Netto. 67 Prozent, wenn du (oder dein Ehepartner) ein Kind hast, für das Kindergeld läuft. Gerechnet wird aus dem Brutto der letzten 12 Monate.

Beispiel zur Orientierung: rund 3.000 Euro brutto, Steuerklasse I, kein Kind – das sind etwa 1.150 bis 1.200 Euro im Monat. Dein genauer Betrag kommt von der Agentur.

Wie lange

Du hast eingezahlt (letzte 5 Jahre)Dein AlterDu bekommst
12 Monateegal6 Monate
16 Monateegal8 Monate
20 Monateegal10 Monate
24 Monateegal12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Wer unter 50 ist, bekommt höchstens 12 Monate – auch nach 25 Jahren Arbeit.

Deine Krankenversicherung läuft weiter. Solange du Arbeitslosengeld bekommst, zahlt die Agentur für Arbeit deine Kranken- und Pflegeversicherung. Du musst deine Kasse aber informieren. Mehr dazu auf unserer Seite Krankenkasse.

6. Sperrzeit – wann du kein Geld bekommst

Was passiert istSperrzeit
Zu spät arbeitsuchend gemeldet1 Woche
Termin bei der Agentur ohne Grund verpasst1 Woche
Selbst gekündigt, ohne wichtigen Grund12 Wochen
Aufhebungsvertrag unterschriebenmeist 12 Wochen
Angebotene Arbeit abgelehnt3, dann 6, dann 12 Wochen

Eine Sperrzeit tut doppelt weh: Du bekommst in dieser Zeit nichts und die Gesamtdauer wird kürzer. Bei den 12 Wochen schrumpft dein Anspruch zusätzlich um mindestens ein Viertel.

Unterschreib keinen Aufhebungsvertrag, ohne vorher zu fragen

Ein Aufhebungsvertrag sieht freundlich aus – oft mit einer Abfindung. Für die Agentur heißt es aber meistens: du hast selbst mitgemacht, also 12 Wochen kein Geld. Lass das vorher prüfen. Bei einer Rechtsschutzversicherung oder in einer Gewerkschaft kostet dich die Beratung nichts.

Wichtiger Grund

Es gibt Gründe, die eine Sperrzeit verhindern – zum Beispiel Gewalt oder Mobbing am Arbeitsplatz, Gesundheit (mit ärztlichem Attest), ein Umzug wegen Heirat, oder eine Kündigung, die sowieso betriebsbedingt gekommen wäre. Du musst das begründen und belegen. Schreib es lieber gleich dazu, statt auf den Bescheid zu warten.

Und wenn schon ein Bescheid mit Sperrzeit da ist: du hast einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Das Datum steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Briefs.

7. Wenn du keinen deutschen Pass hast

Zwei Fragen kommen hier immer – und die Antworten sind gute Nachrichten.

Schadet Arbeitslosengeld meinem Aufenthaltstitel?

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Du hast dafür selbst jeden Monat eingezahlt. Es ist rechtlich etwas anderes als Bürgergeld. Wer nach einer Kündigung Arbeitslosengeld I bezieht, steht bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels deutlich besser da als jemand im Bürgergeld. Wer schon eine Niederlassungserlaubnis hat, ist am sichersten – die ist unbefristet und wird nicht regelmäßig neu auf den Lebensunterhalt geprüft.

Und die Einbürgerung?

Arbeitslosengeld I steht der Einbürgerung in der Regel nicht im Weg. Bürgergeld dagegen schon.

Ein Fall, bei dem du sofort Hilfe brauchst: Wenn dein Aufenthaltstitel an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist (steht als Nebenbestimmung auf dem Zusatzblatt), melde den Jobverlust umgehend deiner Ausländerbehörde und geh zu einer Migrationsberatung. Dort geht es um Fristen, die mit dem Arbeitslosengeld gar nichts zu tun haben. Kostenlose Beratung gibt es bei Caritas, Diakonie, AWO, DRK und dem Paritätischen.

8. Die sieben teuersten Fehler

  1. Auf das Gericht warten. Auch wenn du gegen die Kündigung klagst, musst du dich melden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
  2. Die drei Tage ausreizen. Es sind Kalendertage. Melde dich am Tag des Briefs, dann gibt es später keine Diskussion.
  3. Nur arbeitsuchend melden und denken, das war's. Die Arbeitslosmeldung am ersten freien Tag fehlt dann – und Geld gibt es erst ab dem Tag der Meldung.
  4. Den Antrag vergessen. Meldung ist nicht Antrag.
  5. Post nicht öffnen. Ein verpasster Termin kostet eine Woche. Fristen laufen auch, wenn du im Urlaub bist.
  6. Umzug nicht melden. Zuständig ist die Agentur an deinem Wohnort.
  7. Nebenjob verschweigen. Ab 15 Stunden pro Woche bist du nicht mehr arbeitslos, und dazuverdientes Geld wird ab 165 Euro im Monat angerechnet. Melden ist Pflicht – Nichtmelden ist eine Straftat.

9. Was danach kommt

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Häufige Fragen

Kann ich mich zu früh arbeitsuchend melden?

Nein. Zu früh gibt es nicht. Sobald du weißt, dass dein Job endet, kannst du dich melden – auch wenn das Ende noch Monate entfernt ist. Es entstehen dir dadurch keine Nachteile.

Ich habe schon einen neuen Job. Muss ich mich trotzdem melden?

Wenn du nahtlos in eine neue sozialversicherungspflichtige Stelle wechselst, ohne einen einzigen Tag dazwischen, brauchst du die Meldung nicht. Wenn auch nur ein Tag Lücke bleibt oder der neue Vertrag noch nicht unterschrieben ist: melde dich. Die Meldung schadet nie, das Versäumnis schon.

Ich habe die Frist verpasst. Ist jetzt alles weg?

Nein. Melde dich sofort – jeder weitere Tag macht es nicht besser. Du riskierst eine Woche Sperrzeit, nicht mehr. Wenn du einen Grund hattest, warum du dich nicht melden konntest (Krankenhaus, Auslandsaufenthalt, du wusstest nichts von der Pflicht, weil im Kündigungsschreiben kein Hinweis stand), schreib das dazu.

Was ist, wenn ich während der Kündigungsfrist krank bin?

Die Meldepflicht bleibt. Die Meldung geht auch per Telefon vom Bett aus. Wenn du am ersten Tag der Arbeitslosigkeit noch krankgeschrieben bist, sag das der Agentur – dafür gibt es eigene Regeln, aber die Meldung selbst muss trotzdem rechtzeitig sein.

Ist Arbeitslosengeld steuerfrei?

Du zahlst keine Steuer darauf. Aber es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte im selben Jahr (Progressionsvorbehalt). Wer Arbeitslosengeld bezogen hat, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu auf unserer Seite Steuererklärung.

Muss ich zu jedem Termin hingehen?

Ja. Ein Termin bei der Agentur ist verbindlich. Wenn du nicht kannst, sag vorher ab und nenne den Grund – am besten schriftlich über das Portal, dann hast du es schwarz auf weiß. Einfach nicht erscheinen kostet eine Woche.

Was, wenn ich die 12 Monate nicht zusammenbekomme?

Dann gibt es kein Arbeitslosengeld I. In dem Fall ist Bürgergeld beim Jobcenter der nächste Schritt. Achtung: Bürgergeld wird aufenthaltsrechtlich anders bewertet als Arbeitslosengeld I – wenn dein Aufenthaltstitel befristet ist, sprich vorher mit einer Migrationsberatung.

DesiJobsDE ist nicht die Agentur für Arbeit und keine Behörde. Wir stellen keine Anträge und geben keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert (Stand 15. September 2026), aber ohne Gewähr. Verbindlich ist das, was deine Agentur für Arbeit dir schriftlich mitteilt. Grundlagen: §§ 38, 141, 142, 147, 159 SGB III.