Jobangebot aus WhatsApp – ist das echt?
Kurze Antwort: Eine echte Firma nennt ihren Namen, ihre Adresse und will nie Geld von Ihnen. Wenn eine Anzeige nur eine Telefonnummer zeigt, kein Unternehmen nennt und Sie „Ihre Daten schicken“ sollen, dann ist das kein Jobangebot, sondern eine Datensammlung. Prüfen Sie es unten in zwei Minuten.
1. Der schnelle Test
Setzen Sie ein Häkchen bei allem, was auf Ihre Anzeige zutrifft.
2. Was Sie prüfen können, bevor Sie antworten
3. Die Regel, die alles einfacher macht
Sie zahlen für einen Job nichts. Bei einer privaten Arbeitsvermittlung gilt § 296 SGB III: Es braucht einen schriftlichen Vertrag, und bezahlt wird erst nach erfolgreicher Vermittlung – in aller Regel vom Arbeitgeber. Geld im Voraus für „Vermittlung“, „Registrierung“ oder „Bearbeitung“ ist kein normales Verfahren.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter nehmen nie Geld von Ihnen. Auch nicht für Kurse, Bewerbungen oder Termine.
4. Drei Muster, die besonders teuer werden
Konto „verleihen“ – das ist eine Straftat
Manche Angebote heißen „Finanzagent“, „Zahlungsabwickler“ oder „Du bekommst Geld und schickst es weiter, 10 % bleiben bei dir“. Dabei fließt Geld aus Betrugstaten über Ihr Konto. Das ist Geldwäsche. Die Folgen treffen Sie: Strafverfahren, Kontokündigung, Schufa-Eintrag, und Sie müssen den Betrag oft zurückzahlen. Geben Sie Ihr Konto, Ihre Karte und Ihre TAN niemandem.
Video-Ident oder Kontoeröffnung „für die Bewerbung“
Das ist die Masche, vor der die Landeskriminalämter und die Verbraucherzentrale derzeit am lautesten warnen. Ablauf: Sie bewerben sich, bekommen schnell eine Zusage, und dann heißt es, vor dem Start müssten Sie noch „Ihre Identität verifizieren“ – mit Ausweisfoto und einem Video-Anruf. Oder Sie sollen ein „Gehaltskonto bei unserer Partnerbank“ eröffnen.
Was dabei wirklich passiert: Die Täter haben vorher eine Kontoeröffnung auf Ihren Namen gestartet. Mit Ihrem Video-Ident bestätigen Sie diese Eröffnung. Danach läuft fremdes Geld über ein Konto, das auf Sie läuft – und die Folgen treffen Sie: Ermittlungen wegen Geldwäsche, Kontosperrungen, Schufa-Einträge.
Feste Regel: Ein Arbeitgeber braucht für eine Bewerbung kein Video-Ident und keine Kontoeröffnung. Ihren Ausweis zeigen Sie beim Arbeitsvertrag, persönlich. Die Kontonummer geben Sie erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist – und es ist Ihr eigenes, schon bestehendes Konto.
Falls doch ein echtes Video-Ident ansteht, etwa weil Sie selbst ein Konto wollen: Sagen Sie dem Mitarbeiter zu Beginn laut, worum es Ihrer Meinung nach geht. Stimmt es nicht mit dem überein, was auf seinem Bildschirm steht, bricht er ab.
Schwarz arbeiten – der Schaden kommt später
Bar auf die Hand ohne Anmeldung klingt erst einmal nach mehr Geld. Aber: kein Unfallschutz, keine Krankenversicherung über die Arbeit, kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, keine Rentenpunkte, kein Arbeitslosengeld, und bei einem Streit um den Lohn haben Sie nichts in der Hand. Kommt es heraus, zahlen beide Seiten nach.
Dokumente per WhatsApp an Unbekannte
Pass, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung und Kontodaten reichen aus, um in Ihrem Namen Verträge abzuschließen. Schicken Sie solche Bilder erst, wenn Sie wissen, wer die Firma ist – und dann lieber per E-Mail an eine Firmenadresse als in einen Chat.
5. Sie haben schon gezahlt oder Daten geschickt?
- Sofort die Bank anrufen. Bei Überweisungen ist manchmal noch ein Rückruf möglich, bei Lastschrift können Sie acht Wochen widersprechen. Je schneller, desto besser.
- Alles sichern: Screenshots vom Chat, die Nummer, die Anzeige, Ihre Zahlungsbelege.
- Anzeige bei der Polizei – online über die Internetwache Ihres Bundeslandes oder auf jeder Wache. Ohne Anzeige tut die Bank meistens nichts.
- Bei Identitätsdaten: Schufa-Selbstauskunft anfordern und prüfen, ob auf Ihren Namen etwas läuft, das Sie nicht kennen.
- Notfall-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Das ist ein kostenloses Online-Werkzeug für genau diesen Fall: Es fragt ab, was passiert ist, und sagt Ihnen dann Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Zu finden auf der Seite der Verbraucherzentrale unter „Notfall-Check“.
- Kostenlose Beratung: Die Verbraucherzentrale hilft auch dann, wenn das Geld schon weg ist.
Schämen Sie sich nicht. Diese Nachrichten sind so gemacht, dass sie funktionieren. Je früher Sie reagieren, desto mehr lässt sich retten.
6. Dieselben Gruppen, andere Angebote
Flugtickets über WhatsApp
Ein Bild mit „bestes Angebot Europa–Indien, schreib uns“ und nur einer Nummer: Hier geht am häufigsten Geld verloren. Sicher wird es so:
- Buchen Sie direkt bei der Airline oder bei einem Portal mit Impressum und Firmensitz.
- Zahlen Sie mit Karte, nicht per Überweisung, UPI oder Bargeld an eine Privatperson.
- Nach der Buchung: Ticketnummer geben lassen und selbst auf der Airline-Seite unter „Meine Buchung“ prüfen. Eine Reservierung ohne bezahltes Ticket verfällt.
- Rechnung verlangen. Kommt keine, war es kein Reisebüro.
„Assignment Help“ und Hausarbeiten schreiben lassen
Diese Anzeigen richten sich an Studierende und versprechen fertige Arbeiten, Thesen und sogar „Online Exams“. Das ist an deutschen Hochschulen ein Täuschungsversuch. Die Folgen kommen spät und hart: die Prüfung gilt als nicht bestanden, ein bereits verliehener Grad kann noch Jahre später entzogen werden, und eine Exmatrikulation kann bei einem Aufenthaltstitel zum Studium auch den Aufenthalt gefährden. Dazu kommt: Wer einmal gezahlt hat, wird oft mit dem Wissen darüber erpresst. Hilfe ja – aber über die Schreibberatung Ihrer Hochschule, das Tutorium oder Ihre Betreuerin. Die kostet nichts.
7. Wörter aus solchen Anzeigen
| Wort | Was es bedeutet |
|---|---|
| Vermittlungsgebühr | Geld für die Job-Vermittlung. Vorab verlangt: Warnzeichen. |
| Kaution | Pfand, das Sie hinterlegen sollen. Für einen Job unüblich. |
| Provision | Anteil am Verdienst. Bei „Geld weiterleiten“ ein Zeichen für Geldwäsche. |
| Zeitarbeit / Leiharbeit | Sie sind bei Firma A angestellt, arbeiten aber bei Firma B. Legal, aber die Firma braucht eine Erlaubnis. |
| Probearbeit | Kurzes Mitarbeiten zum Kennenlernen. Mehrere Tage unbezahlt „Probe“ ist nicht in Ordnung. |
| Auf Rechnung arbeiten | Sie gelten als selbstständig und zahlen alles selbst. Oft eine versteckte Falle. |
| Schwarzarbeit | Arbeit ohne Anmeldung. Ohne Versicherung, ohne Rechte. |
8. Häufige Fragen
Eine bekannte Person aus meiner Gruppe hat das geschickt. Ist es dann sicher?
Nein. Die meisten dieser Bilder werden weitergeleitet, ohne dass jemand sie geprüft hat. Fragen Sie die Person direkt, ob sie dort selbst gearbeitet hat und bezahlt wurde.
Die Firma hat eine schöne Webseite. Reicht das?
Nein. Eine Webseite ist in einer Stunde gebaut. Prüfen Sie Impressum, Adresse und ob die Firma schon länger existiert.
Darf ein Arbeitgeber Geld für Arbeitskleidung verlangen?
Vorschriftsmäßige Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen und bezahlen. Bei normaler Dienstkleidung sind Abzüge nur in engen Grenzen und mit Vereinbarung möglich – nie als Vorkasse vor dem ersten Arbeitstag.
Ich habe schon geantwortet, aber nichts geschickt. Was jetzt?
Dann ist nichts passiert. Blockieren Sie die Nummer, melden Sie den Kontakt in WhatsApp und antworten Sie nicht weiter. Antworten bestätigen nur, dass die Nummer aktiv ist.
Der Arbeitgeber will ein Video-Ident. Ist das normal?
Nein. Für eine Bewerbung braucht niemand ein Video-Ident. Wer das verlangt, lässt Sie in aller Regel gerade eine Kontoeröffnung auf Ihren Namen bestätigen. Brechen Sie ab.
Wo finde ich echte Stellen?
Über die Jobsuche auf dieser Seite, die direkt aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit lädt, und über die Karriereseiten der großen Arbeitgeber.
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Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall helfen die Verbraucherzentrale, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft weiter.