💼 Arbeit · Stand: 5. Oktober 2026

Kurs vom Jobcenter: was du darfst, was du musst

Ein Brief vom Jobcenter. Darin steht: „Wir weisen Sie folgender Maßnahme zu.“ Ab Montag, 9 Uhr, irgendwo in der Stadt. Viele bekommen da erst einmal Angst. Muss ich hin? Was, wenn mein Kind krank ist? Was, wenn der Kurs gar nicht zu mir passt?

Hier die Antworten. Kurz und ehrlich. Ein Kurs kann wirklich helfen – besseres Deutsch, ein Praktikum, ein Job. Aber du solltest wissen, wo deine Rechte sind. Und wo es teuer wird.

Was ist eine „Maßnahme“?

So nennt das Jobcenter jeden Kurs, jedes Coaching und jedes Praktikum, das es für dich bezahlt. Typische Beispiele:

ArtWas passiert da
BerufssprachkursDeutsch für die Arbeit, meist ab B1 bis B2 oder C1. Oft kostenlos über das Jobcenter.
IntegrationskursDeutsch bis B1 plus Orientierungskurs. Mehr dazu auf unserer Seite Deutschkurs.
Coaching / AktivierungBewerbungen schreiben, Ziele finden, Computer-Grundlagen. Oft mit einem Gutschein (AVGS).
WeiterbildungEin Abschluss oder Schein, z. B. Staplerschein, Pflegehelfer. Läuft über einen Bildungsgutschein.
Kurse für bestimmte GruppenZum Beispiel für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, für junge Menschen oder für Eltern – mit Kinderbetreuung im Blick.

Das steht in deiner Zuweisung – lies diese 6 Dinge

  1. Name des Kurses und des Trägers (die Firma, die den Kurs macht).
  2. Adresse – und wie du hinkommst.
  3. Beginn und Uhrzeit am ersten Tag.
  4. Dauer – Wochen oder Monate, Stunden pro Woche.
  5. Ansprechperson beim Träger mit Telefonnummer.
  6. Rechtsfolgenbelehrung – der kleingedruckte Teil. Er sagt, was passiert, wenn du nicht hingehst. Wenn dieser Teil fehlt, darf das Jobcenter dich für das Fernbleiben in der Regel nicht kürzen. Lies ihn trotzdem.
💡 Du verstehst den Brief nicht? Fotografier ihn und zeig ihn einer Beratungsstelle (unten). Oder schau die schweren Wörter in unserem Brief-Erklärer nach.

Deine Rechte

Deine Pflichten – und was 2026 neu ist

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Regeln sind strenger geworden:

Was passiertFolge (wenn kein wichtiger Grund)
Kurs ablehnen oder abbrechen30 % weniger Regelbedarf für 3 Monate. Nach mindestens einem Monat kann das früher aufgehoben werden, wenn du wieder mitmachst.
1. Termin beim Jobcenter verpasstWird festgehalten, noch keine Kürzung.
2. und jeder weitere verpasste Termin30 % weniger für einen Monat.
3 Termine hintereinander verpasstDu giltst als nicht erreichbar. Der Regelbedarf kann ganz wegfallen, bei Alleinlebenden auch die Wohnkosten. Wer sich innerhalb eines Monats persönlich meldet, bekommt nachträglich wieder Geld – mit 30 % Abzug.

Gut zu wissen: Mehrere Kürzungen zusammen dürfen nicht mehr als 30 % ausmachen. Und bei Pflichtverletzungen werden Miete und Heizung nicht gekürzt.

🧮 Was bedeuten 30 % für dich?

Was der Rechner macht: Er zeigt dir, wie viel Euro 30 % von deinem Regelbedarf sind – pro Monat und für drei Monate.

Was er NICHT macht: Er sagt nicht, ob eine Kürzung bei dir rechtmäßig ist. Das prüft eine Beratungsstelle oder ein Anwalt.

30 % im Monat: 168,90 €
Über 3 Monate: 506,70 €

Was zählt als „wichtiger Grund“?

Ein wichtiger Grund schützt dich vor der Kürzung. Aber nur, wenn du ihn sofort sagst und beweisen kannst. Beispiele:

⚠️ „Ich hatte keine Lust“ oder „Ich habe den Brief nicht gelesen“ zählt nicht. Und: Einfach wegbleiben ist immer die schlechteste Lösung. Selbst mit gutem Grund – schreib vorher oder am selben Morgen.

Krank während des Kurses? So geht es richtig

  1. Am ersten Tag zum Arzt und eine Krankmeldung (AU) holen.
  2. Kursträger anrufen oder schreiben – am selben Morgen.
  3. Jobcenter Bescheid geben und die AU hochladen. Der Nachricht-Helfer schreibt dir den Text.
  4. Kopie der AU behalten.

Der Kurs passt nicht zu dir?

Sprich zuerst mit der Ansprechperson beim Träger. Oft kann man die Gruppe, die Zeiten oder das Niveau ändern. Wenn das nicht klappt: Schreib dem Jobcenter, warum der Kurs nicht passt, und schlag etwas vor („Ich möchte lieber einen Berufssprachkurs B2“). Bleib bis zur Antwort im Kurs. Wer erst geht und dann schreibt, riskiert die 30 %.

Wenn das Jobcenter trotzdem kürzt, kommt ein Bescheid. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. So geht das: Widerspruch beim Jobcenter.

Beispiel aus Hamburg: Kurs für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

„Berufswege für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ – SBB Kompetenz gGmbH, Hamburg-Hamm

So sieht ein guter Kurs aus. Wir zeigen ihn als Beispiel, weil viele Frauen aus unserer Community genau so etwas suchen. Wir bekommen dafür kein Geld.

  • Für wen: Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, die in Deutschland Arbeit finden wollen.
  • Berufe zum Ausprobieren: Einzelhandel & Verkauf, Küche & Service, Pflege, Erziehung, Hauswirtschaft & Reinigung.
  • Dauer: in der Regel 4 Monate, Start jeden Montag um 10 Uhr.
  • Zeiten: 20 Stunden pro Woche, Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 13:30 Uhr. Bei Bedarf werden die Zeiten angepasst – gut für Mütter.
  • Angebot läuft: 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027.
  • Kosten: keine für dich. Du kommst über eine Zuweisung vom Jobcenter hinein. Wenn du Interesse hast: frag deine Ansprechperson im Jobcenter danach.
  • Adresse: Wendenstraße 493, 20537 Hamburg (U2/U4 Hammer Kirche, Bus 130 Diagonalstraße, Bus 112 Osterbrookplatz). Telefon 040 21112-574.

Ablauf in 4 Phasen:

1. Start & Kennenlernen – Ziele, was du kannst, wie gut dein Deutsch ist.
2. Sprache & Grundlagen – Deutsch, Mathe- und Computer-Grundlagen, Infos zu Ausbildung und Arbeit.
3. Projekte & Berufsorientierung – herausfinden, was dir Spaß macht, Bewerbungen und Vorstellungsgespräche üben.
4. Praxis – ein Praktikum in einem Betrieb.

Dazu Hilfe bei privaten Problemen und bei der Suche nach Kinderbetreuung. Angaben aus dem Flyer des Trägers, Stand Oktober 2026 – bitte vor Ort bestätigen lassen.

✅ Meine Kurs-Checkliste

Was sie macht: Hak ab, was erledigt ist. Die Haken bleiben auf deinem Handy gespeichert, nicht bei uns.

0 von 10 erledigt

Wenn der Kopf nicht mehr mitmacht

Arbeitslos, ein neues Land, Geldsorgen, Briefe vom Amt – das kann schwer werden. Viele schlafen schlecht oder fühlen sich leer. Das ist keine Schwäche. Und es gibt Hilfe, auch in deiner Sprache.

SEGEMI – Psychosoziales Beratungszentrum (Seelische Gesundheit · Migration und Flucht e. V.)

Ferdinandstraße 36, 20095 Hamburg – 5. Stock, leider nicht barrierefrei. Nähe Hauptbahnhof / Jungfernstieg.
Telefon: 040 300 901 01 · E-Mail: info@segemi.org
Öffnungszeiten: Mo bis Fr, meist vormittags und nachmittags – genaue Zeiten auf segemi.org/kontakt.

In einer akuten Krise: Telefonseelsorge, rund um die Uhr, kostenlos: 0800 111 0 111. Bei Lebensgefahr: 112.

Kostenlose Beratung, unabhängig vom Jobcenter

Häufige Fragen

Muss ich zu einem Kurs, wenn das Jobcenter mich zuweist?

Grundsätzlich ja, wenn der Kurs zumutbar ist und der Brief eine Rechtsfolgenbelehrung hat. Hast du einen wichtigen Grund, sag ihn sofort und schriftlich. Einfach wegbleiben kann seit Juli 2026 zu 30 % Kürzung für drei Monate führen.

Wer zahlt die Fahrkarte zum Kurs?

Fahrkosten zu einer Maßnahme kann das Jobcenter übernehmen. Frag vorher schriftlich und heb die Tickets auf.

Was mache ich, wenn ich krank bin?

Am ersten Tag zum Arzt, Krankmeldung holen, Kursträger und Jobcenter am selben Tag informieren und die Krankmeldung hochladen.

Kann ich einen anderen Kurs vorschlagen?

Ja. Schreib dem Jobcenter, warum der zugewiesene Kurs nicht passt und welcher besser wäre. Bleib bis zur Antwort im Kurs.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Bisherige Bezieher wurden automatisch übernommen. Die Regelsätze blieben gleich, die Regeln bei Terminen und Pflichten sind strenger.

Deutsch üben neben dem Kurs

Ein Übungsbuch für B1 hilft, zu Hause zu wiederholen, was im Kurs zu schnell ging.

Deutsch-B1-Übungsbücher bei Amazon

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Das hilft dir auch

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Wir sind kein Amt und haben keine Verbindung zum Jobcenter oder zu einem Kursträger. Geprüft am 5. Oktober 2026.

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