Kaution zurück: So holst du dein Geld vom Vermieter
Du bist ausgezogen und wartest auf deine Kaution? Hier siehst du, ob der Vermieter noch Zeit hat oder ob du sie jetzt fordern kannst. Danach machst du mit zwei Klicks einen fertigen Brief.
So liest du das Ergebnis
- Grün: Der Vermieter hat noch normale Prüfzeit. Warte, aber schick ruhig schon den ersten Brief mit deiner IBAN.
- Gelb: Die übliche Zeit ist fast vorbei. Jetzt freundlich, aber schriftlich fordern.
- Rot: Es ist deutlich zu lange. Erster Brief, dann Mahnung, dann Mieterverein oder Mahnbescheid.
- Sofort fällig: Das ist der Teil, den der Vermieter auch dann zahlen muss, wenn die Nebenkosten noch offen sind.
Die Regeln in einfachen Worten
| Wie hoch? | Höchstens 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten (§ 551 BGB). Du darfst in 3 Raten zahlen. Die erste Rate ist zum Beginn des Mietvertrags fällig. |
|---|---|
| Wo liegt das Geld? | Der Vermieter muss es getrennt von seinem eigenen Geld anlegen. Die Zinsen gehören dir. |
| Wann zurück? | Es gibt keine feste Frist im Gesetz. Gerichte geben dem Vermieter meist 3 bis 6 Monate zum Prüfen. |
| Nebenkosten offen? | Dann darf er nur einen realistischen Teil behalten – nicht die ganze Kaution. Den Rest muss er auszahlen. |
| Wie lange kann ich fordern? | 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Kaution fällig wurde. |
| Haus verkauft? | Dann muss auch der neue Eigentümer die Kaution zurückgeben (§ 566a BGB). |
Was darf der Vermieter abziehen – und was nicht?
Darf er abziehen
- Miete, die du nicht bezahlt hast
- eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung
- echte Schäden, die du verursacht hast: zum Beispiel ein Brandloch im Boden, eine kaputte Tür, gesprungene Fliesen
- Kosten für Renovierung – aber nur, wenn das im Vertrag wirksam steht (siehe unten)
Darf er nicht abziehen
- normale Abnutzung: Laufspuren auf dem Boden, leicht vergilbte Wände, Möbelabdrücke im Teppich
- eine normale Anzahl Dübellöcher, zum Beispiel für Regale und Lampen
- pauschale Beträge ohne Rechnung oder Kostenvoranschlag
- Schäden, die schon beim Einzug da waren und im Übergabeprotokoll stehen
Beim Auszug: so sicherst du dein Geld
- Fotos mit Datum von jedem Raum, Boden, Wänden, Küche und Bad. Am besten auch ein kurzes Video.
- Übergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter machen. Lies es genau. Unterschreib nichts, was nicht stimmt. Schreib deine Meinung dazu.
- Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) ins Protokoll schreiben und fotografieren.
- Schlüssel gegen Quittung abgeben. Wie viele, an wen, an welchem Tag.
- Neue Adresse und IBAN schriftlich geben. Sonst weiß der Vermieter nicht, wohin er zahlen soll.
Er zahlt nicht – was jetzt?
- Erster Brief (Generator oben): freundlich, mit Frist und IBAN.
- Mahnung (zweiter Brief): wenn die Frist ohne Antwort vorbei ist.
- Mieterverein: Gegen einen Mitgliedsbeitrag schreibt er dem Vermieter für dich. Das wirkt oft sofort. Achtung: Manche helfen erst nach einer Wartezeit als Mitglied.
- Mahnbescheid: Den beantragst du online beim Mahngericht, ganz ohne Anwalt. Die Gebühr beträgt mindestens etwa 38 € und richtet sich nach der Höhe der Forderung. Sie kommt auf die Forderung drauf, wenn du recht hast. Widerspricht der Vermieter, geht es vor Gericht.
Besondere Fälle
Das Jobcenter hat meine Kaution bezahlt
Dann war es meist ein Darlehen. Oft steht im Bescheid, dass die Rückzahlung direkt an das Jobcenter geht. Dann kommt das Geld nicht zu dir, aber dein Darlehen wird kleiner oder ist erledigt. Lies deinen Bescheid und sag dem Vermieter, wohin er zahlen soll. Im Zweifel: kurz beim Jobcenter nachfragen.
Ich habe eine Mietkautionsbürgschaft (Versicherung statt Geld)
Dann gibt es kein Geld zurück. Wichtig ist hier die Bürgschaftsurkunde: Fordere sie vom Vermieter zurück und schick sie an die Versicherung. Erst dann hörst du auf, Beiträge zu zahlen.
Der Vermieter meldet sich gar nicht mehr
Schreib per Einschreiben mit Rückschein oder wirf den Brief mit einem Zeugen ein. Notiere Datum und Uhrzeit. Dann Mahnbescheid. Ein Schweigen hält deine Forderung nicht auf.
Der Vermieter will Schäden nach 6 Monaten noch abziehen
Seine Ansprüche wegen Schäden verjähren meist 6 Monate nach der Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB). Mit der Kaution darf er sie aber laut Bundesgerichtshof trotzdem noch verrechnen. Deshalb sind Fotos und Protokoll vom Auszug so wichtig – damit kannst du zeigen, dass kein Schaden da war.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Meist halten Gerichte 3 bis 6 Monate für angemessen. Fehlt noch die Nebenkostenabrechnung, darf er einen Teil länger behalten.
Darf er die ganze Kaution wegen der Nebenkosten behalten?
Nein. Nur den Betrag, der als Nachzahlung realistisch ist. Den Rest muss er auszahlen.
Bekomme ich Zinsen?
Ja, die Zinsen auf dem Kautionskonto gehören dir. Bei niedrigen Zinsen ist es oft wenig, aber du kannst eine Abrechnung darüber verlangen.
Kann ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen („abwohnen“)?
Nein. Das ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann dann sogar wegen Mietrückstand vorgehen. Zahl die Miete bis zum Ende normal.
Brauche ich einen Anwalt?
Meistens nicht. Brief, Mahnung und Mahnbescheid schaffst du selbst. Bei Streit über Schäden oder Renovierung hilft der Mieterverein.
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Nebenkostenabrechnung prüfen → Nach dem Umzug: 7 Schritte → Neue Wohnung finden → Weitere Briefe an den Vermieter → Wohngeld beantragen →Stand: 6. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: §§ 551, 548, 566a BGB. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streit hilft ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht.
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