Kindergeld 2027: 267 € geplant – was schon sicher ist
Das Kindergeld 2027 soll von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen, 2028 dann auf 272 €. Das steht im Entwurf für die Steuerreform 2027. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Schon sicher ist dagegen etwas anderes: Ab 2027 kommt das Kindergeld Schritt für Schritt ohne Antrag.
Hier liest du in einfachen Worten, was geplant ist, was schon fest ist und was du als Mutter oder Vater jetzt erledigen solltest.
Kindergeld 2027: Wie viel ist geplant?
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf für das „Einkommensteuerreformgesetz 2027“ beschlossen. Darin stehen diese Zahlen:
- Kindergeld: 267 € pro Kind ab 1. Januar 2027 (heute 259 €). Ab 1. Januar 2028: 272 €.
- Kinderfreibetrag (Betrag, auf den Eltern für ihr Kind keine Steuer zahlen): zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung und Ausbildung 10.056 € pro Kind im Jahr 2027.
- Grundfreibetrag (so viel Einkommen bleibt steuerfrei): 12.564 € im Jahr 2027, 12.900 € im Jahr 2028. Heute sind es 12.348 €.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten, die das Finanzamt ohne Belege anerkennt): steigt von 1.230 € auf 1.430 €.
Für eine Familie mit zwei Kindern wären das 16 € mehr im Monat, also 192 € im Jahr – nur beim Kindergeld.
Ist das schon beschlossen? Nein – so ist der Stand
Ein Gesetz gilt erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. So weit ist es noch nicht:
- 2. September 2026: Das Kabinett (die Bundesregierung) beschließt den Entwurf.
- 8. Oktober 2026: Erste Lesung im Bundestag. Der Finanzausschuss berät jetzt weiter.
- 16. Oktober 2026: Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme (Meinung) ab und will einige Punkte ändern.
- Noch offen: Die Abstimmung im Bundestag und die zweite Runde im Bundesrat. Termine dafür sind noch nicht bekannt.
Die Zahlen können sich also noch ändern. Plane mit 267 € erst, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.
Was der Bundesrat ändern möchte
Am Kindergeld selbst hat der Bundesrat nach den bisherigen Berichten nichts auszusetzen. Er will aber an drei anderen Stellen Änderungen:
- Minijob: Die Regierung will die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % erhöhen. Diese Steuer zahlt der Arbeitgeber. Die Ausschüsse im Bundesrat wollen, dass die Erhöhung wegfällt. Dein Minijob-Lohn wird dadurch nicht automatisch kleiner – aber manche Chefs könnten die Kosten weitergeben.
- Sonntags- und Feiertagszuschläge: Geplant ist, dass Zuschläge bis zu einem Stundenlohn von 75 € statt 50 € steuerfrei sind. Der Bundesrat möchte lieber die Prozentsätze etwas anheben. Für Nachtarbeit bleibt die Grenze bei 50 €.
- Handwerker: Geplant ist, dass man weniger Handwerkerkosten von der Steuer abziehen kann (15 % statt 20 %, höchstens 900 € statt 1.200 €). Der Bundesrat will die alte Regel behalten.
Wer viel am Wochenende oder nachts arbeitet, sollte das Thema verfolgen. Mehr zu Zuschlägen findest du auf unserer Seite Arbeitszeit & Lohn prüfen.
Schon sicher: Kindergeld ohne Antrag ab 2027
Das ist ein eigenes Gesetz und schon beschlossen: Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 25. September 2026. Die Familienkasse bekommt die Daten dann direkt von anderen Ämtern, zum Beispiel vom Standesamt nach der Geburt.
Es kommt in zwei Schritten:
- Ab Frühjahr 2027 (laut Berichten ab März): für Familien, die schon Kindergeld für ein älteres Kind bekommen. Kommt ein Geschwisterkind dazu, soll das Geld automatisch kommen.
- Ab Ende 2027 (frühestens November): auch für das erste Kind. Dafür muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnen, in Deutschland arbeiten, und eine Kontonummer (IBAN) muss bekannt sein.
Die Familienkasse prüft weiter, ob du Anspruch hast. Fehlen Daten oder gibt es Zweifel, läuft alles wie bisher mit Antrag. Pflege- und Adoptiveltern müssen weiter einen Antrag stellen.
Was du jetzt tun solltest
- Du bekommst schon Kindergeld? Prüfe bei der Familienkasse, ob deine IBAN und Adresse stimmen. Neue Daten sofort melden.
- Du erwartest dein erstes Kind? Stelle den Antrag wie bisher, gleich nach der Geburt. Kindergeld wird höchstens 6 Monate rückwirkend gezahlt. Wer wartet, verliert Geld.
- Du bekommst Bürgergeld oder Grundsicherung vom Jobcenter? Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes. Mehr Kindergeld bedeutet dann meist weniger Geld vom Jobcenter – unterm Strich bleibt es oft gleich.
- Steuererklärung: Das Finanzamt prüft selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dich besser ist. Du bekommst nicht beides. Tipps zur Steuer findest du auf Steuererklärung leicht erklärt.
Alles zum Antrag, zu den Unterlagen und zur Familienkasse steht auf unserer Seite Kindergeld beantragen. Welche anderen Hilfen es gibt, zeigt Welches Geld steht dir zu?.
Tipp für Neuankömmlinge: Mit einem Aufenthaltstitel aus einem Land außerhalb der EU hast du nicht immer Anspruch auf Kindergeld – es kommt auf die Art des Titels an. Lebt dein Kind noch im Heimatland (zum Beispiel Indien oder Pakistan), gibt es in der Regel kein Kindergeld. Dein Kind braucht eine deutsche Steuer-ID, und für jeden Brief der Familienkasse gilt: schnell antworten, sonst wird die Zahlung gestoppt. Unklare Briefe kannst du mit dem Brief-Erklärer verstehen.
Häufige Fragen
Wann kommt das Kindergeld 2027 mit 267 €?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Das gilt aber erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bisher gab es nur den Entwurf und die erste Lesung.
Muss ich für die Erhöhung einen Antrag stellen?
Nein. Bei früheren Erhöhungen hat die Familienkasse den neuen Betrag automatisch gezahlt. Das ist auch diesmal so zu erwarten.
Bekomme ich 2027 Kindergeld ohne Antrag für mein Baby?
Für ein Geschwisterkind voraussichtlich ab Frühjahr 2027. Für das erste Kind erst ab Ende 2027. Bis dahin: Antrag stellen.
Wird der Minijob 2027 teurer?
Geplant ist eine höhere Pauschalsteuer (5 % statt 2 %), die der Arbeitgeber zahlt. Der Bundesrat will das streichen. Entschieden ist es noch nicht.
Ich bekomme Geld vom Jobcenter. Habe ich etwas von mehr Kindergeld?
Meistens nicht, weil Kindergeld angerechnet wird. Lass dir den neuen Bescheid genau erklären.
Quellen
- Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 (Kabinett, 2.9.2026)
- Bundesrat Drucksache 507/26: Gesetzentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Bundesregierung: Kindergeld ohne Antrag
- DATEV: Erste Lesung im Bundestag am 8.10.2026
- NWB: Bundesrat mahnt Änderungen an (19.10.2026)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026.
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