Zusatzbeitrag 2027: 2,9 % – was das für dich bedeutet
Der Zusatzbeitrag 2027 liegt im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Das hat der Schätzerkreis (eine Expertenrunde von Ministerium, Bundesamt und Krankenkassen) am 14. Oktober 2026 berechnet. Wichtig: Das ist nur ein Durchschnitt. Deine eigene Krankenkasse kann 2027 trotzdem mehr verlangen – und du musst das vielleicht selbst merken.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt zwei Teile:
- den allgemeinen Beitrag: 14,6 Prozent vom Brutto-Lohn, für alle Kassen gleich
- den Zusatzbeitrag: jede Kasse legt ihn selbst fest
Beide Teile teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Du siehst den Betrag auf deiner Lohnabrechnung unter „KV" (Krankenversicherung).
Zusatzbeitrag 2027: Was genau wurde entschieden?
Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit Ausgaben der Krankenkassen von rund 378 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds (der große Topf, in den alle Beiträge fließen) bekommt rund 321 Milliarden Euro. Die Lücke soll der Zusatzbeitrag schließen.
Das Ergebnis: im Schnitt 2,9 Prozent – genauso viel wie 2026. Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen Wert bis zum 1. November 2026 offiziell im Bundesanzeiger bekannt geben. So steht es im Gesetz (§ 242a SGB V).
Die AOK sagt: Ohne die Sparmaßnahmen der Regierung wäre der Wert auf 3,9 Prozent gestiegen.
Warum deine Kasse trotzdem teurer werden kann
Die 2,9 Prozent sind eine Rechengröße. Jede Kasse entscheidet selbst, wie viel sie wirklich nimmt. Schon 2026 lag der echte Durchschnitt höher: Der GKV-Spitzenverband (Dachverband der Krankenkassen) erwartet für 2026 im Jahresmittel 3,13 Prozent. Viele Kassen haben also mehr verlangt als den offiziellen Wert.
Die meisten Kassen entscheiden über ihren Beitrag für 2027 erst im November und Dezember. Deshalb lohnt sich ein Blick im Januar.
Neu seit Juli 2026: Kein Brief mehr bei Erhöhung
Das ist die Änderung, die viele noch nicht kennen. Mit dem GKV-Spargesetz (Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ist seit Ende Juli 2026 die Pflicht weggefallen, dass deine Kasse dir einen Brief schreibt, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht.
Die gute Nachricht: Diese Pflicht soll zurückkommen. Der Bundestag hat Mitte Oktober 2026 eine Änderung beschlossen. Danach müssen Kassen ihre Mitglieder wieder einzeln informieren – per Brief oder digital, zum Beispiel in der Kassen-App. Das ist aber noch nicht endgültig. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Laut Berichten berät er am 20. November 2026 darüber.
Bis dahin gilt: Schau selbst nach.
So prüfst du deinen Zusatzbeitrag (5 Minuten)
- Schau im Januar auf deine Lohnabrechnung: Ist der KV-Betrag gestiegen, obwohl dein Lohn gleich blieb?
- Öffne die offizielle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands. Dort steht der aktuelle Zusatzbeitrag jeder Kasse.
- Rechne kurz: 0,5 Prozentpunkte mehr bei 3.000 € brutto sind 15 € im Monat. Du zahlst davon die Hälfte, also 7,50 € – das sind 90 € im Jahr.
Mehr zum Netto-Lohn findest du in unserem Lohnrechner.
Sonderkündigungsrecht: Diese Frist ist sehr kurz
Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, darfst du sofort wechseln. Die normale Bindung von 12 Monaten gilt dann nicht. Aber:
- Du hast nur Zeit bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag zum ersten Mal gilt. Erhöhung zum 1. Januar heißt: Frist bis 31. Januar.
- Die Kündigungsfrist ist zwei volle Monate zum Monatsende. Beispiel: Du wechselst im Januar, dann bist du ab 1. April bei der neuen Kasse.
- Bis dahin zahlst du noch den höheren Beitrag.
- Du musst bei der alten Kasse nicht selbst kündigen. Du meldest dich bei der neuen Kasse an. Die neue Kasse erledigt den Rest elektronisch.
- Gib die neue Kasse auch deinem Arbeitgeber an.
Wer die Frist verpasst, muss bis zum normalen Wechsel warten. Mehr Grundlagen zu Kassen und Wechsel stehen auf unserer Seite Krankenkasse in Deutschland.
Tipp für Neuankömmlinge
Wenn du neu in Deutschland bist: Die gesetzlichen Kassen haben fast die gleichen Leistungen, weil das Gesetz sie festlegt. Der Unterschied ist vor allem der Preis und der Service, zum Beispiel eine gute App oder Beratung in deiner Sprache. Bekommst du einen Brief von der Kasse und verstehst ihn nicht, hilft unser Brief-Erklärer. Wirf Briefe von der Krankenkasse nie ungelesen weg.
Häufige Fragen
Steigt mein Krankenkassen-Beitrag 2027?
Das hängt von deiner Kasse ab. Der Durchschnitt bleibt bei 2,9 Prozent, aber einzelne Kassen können erhöhen. Prüfe im Januar deine Lohnabrechnung.
Bekomme ich einen Brief, wenn meine Kasse erhöht?
Seit Ende Juli 2026 ist das keine Pflicht mehr. Eine neue Regel soll den Brief zurückbringen, aber der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand 19. Oktober 2026).
Bis wann kann ich bei einer Erhöhung zum 1. Januar wechseln?
Bis zum 31. Januar. Die neue Kasse gilt dann ab dem 1. April.
Verliere ich beim Wechsel meinen Versicherungsschutz?
Nein. Du bist ohne Lücke versichert. Die neue Kasse übernimmt nahtlos.
Gilt das auch für Minijobber oder Studierende?
Wer selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, hat das Sonderkündigungsrecht. Familienversicherte folgen dem Mitglied.
Quellen
- § 242a SGB V – Bekanntgabe bis 1. November (gesetze-im-internet.de)
- AOK-Bundesverband: Statement zur Schätzerkreis-Prognose, 14.10.2026
- Verbraucherzentrale: Zusatzbeitrag, Sonderkündigung und Wechsel
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen
- Apotheken Umschau: Informationspflicht beim Zusatzbeitrag kommt zurück
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand: 19.10.2026.
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