Kaution überweisen, bevor Sie die Wohnung gesehen haben? Niemals
Kurz gesagt
- Reihenfolge, die vor fast allem schützt: erst besichtigen, dann Vertrag, dann zahlen, Schlüssel bei der Übergabe.
- Die Kaution beträgt höchstens drei Kaltmieten und darf in drei Raten gezahlt werden.
- „Vermieter im Ausland", Treuhandservice, Besichtigungsgebühr: alles Warnzeichen.
- Ein Foto aus der Anzeige in die Google-Bildersuche laden – gestohlene Bilder fallen sofort auf.
Die Wohnungssuche macht müde. Zwanzig Nachrichten geschrieben, drei Antworten bekommen, bei der Besichtigung stehen vierzig Leute im Treppenhaus. Und dann kommt endlich eine gute Anzeige: ordentliche Wohnung, fairer Preis, nette Antwort innerhalb einer Stunde.
Nur eines ist komisch. Der Vermieter ist gerade im Ausland. Besichtigen geht deshalb nicht. Aber wenn Sie die Kaution überweisen, schickt er die Schlüssel mit der Post.
Genau an diesem Punkt hört es auf, ein Glücksfall zu sein.
Wie die Masche aufgebaut ist
Die Fotos sind echt. Sie stammen nur aus einer anderen Anzeige, oft aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land. Der Text ist höflich und ein bisschen ungewöhnlich formuliert. Der Kontakt läuft nur über E-Mail oder WhatsApp.
Dann kommen die Varianten:
- Kaution vorab, dann kommen die Schlüssel.
- Ein angeblicher Treuhandservice, der Ihr Geld angeblich sicher hält, bis Sie die Wohnung gesehen haben. Diesen Service gibt es nicht, die Seite gehört den Tätern.
- Eine Besichtigungsgebühr oder eine „Reservierungsgebühr", damit Sie überhaupt einen Termin bekommen.
- Schlüsselgeld oder ein „Abstand" für alte Möbel, die nichts wert sind.
Gemeinsam haben alle: Sie zahlen, bevor Sie etwas bekommen.
So läuft eine echte Vermietung
Merken Sie sich diese Reihenfolge, sie schützt vor fast allem:
Erst besichtigen. Dann Mietvertrag unterschreiben. Dann zahlen. Schlüssel bei der Übergabe.
Dazu die Regeln, die viele nicht kennen:
- Die Kaution beträgt höchstens drei Kaltmieten – also drei Monatsmieten ohne Nebenkosten.
- Sie dürfen die Kaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate ist zum Mietbeginn fällig, die anderen mit den beiden folgenden Mieten. Niemand kann verlangen, dass Sie alles vorher auf einmal überweisen.
- Für die Vermittlung einer Mietwohnung zahlt der, der den Makler beauftragt hat. Bei normalen Mietwohnungen ist das in aller Regel der Vermieter.
- Schlüssel kommen nicht mit der Post. Sie werden übergeben, bei einem Termin, gegen ein Übergabeprotokoll.
Der Test, der eine Minute dauert
Speichern Sie ein Foto aus der Anzeige und laden Sie es in die Google-Bildersuche hoch. Wenn dasselbe Bild bei anderen Wohnungen in anderen Städten auftaucht, ist die Anzeige gestohlen. Das erkennt man schneller als jeden Text.
Zweiter schneller Test: Geben Sie die angegebene Adresse bei Google Maps ein und schauen Sie sich die Straßenansicht an. Passt das Haus nicht zu den Fotos, fragen Sie nach.
Was Sie bei der Besichtigung mitnehmen sollten
Wenn es zur echten Besichtigung kommt, nehmen Sie diese Unterlagen gleich mit. Damit sind Sie schneller als die anderen dreißig Bewerber, und das entscheidet oft:
- Kopie vom Ausweis oder Pass
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Schufa-Selbstauskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom alten Vermieter, falls vorhanden
- eine kurze Selbstvorstellung auf einem Blatt: wer wohnt ein, wo arbeiten Sie, seit wann
Was Sie nicht mitgeben: Originale. Und keine Kontoauszüge mit allen Buchungen. Ihr Einkommen zeigen die Gehaltsabrechnungen, mehr braucht niemand.
Bevor Sie unterschreiben
- Lassen Sie sich den Mietvertrag mitgeben und lesen Sie ihn zu Hause in Ruhe. Wer das nicht erlaubt, hat etwas zu verbergen.
- Prüfen Sie, wer im Vertrag als Vermieter steht. Ist das eine andere Person als die, mit der Sie geschrieben haben, fragen Sie nach der Vollmacht.
- Machen Sie bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll mit Fotos von jedem Mangel und den Zählerständen. Das spart beim Auszug viel Streit.
Es ist schon passiert
1. Sofort die Bank anrufen. Bei einer frischen Überweisung ist manchmal noch ein Rückruf möglich.
2. Alles sichern: Anzeige, Chatverlauf, E-Mails, die Bankverbindung, an die Sie gezahlt haben.
3. Anzeige bei der Polizei erstatten, auf der Wache oder online über die Internetwache.
4. Die Anzeige beim Portal melden, damit sie verschwindet und niemand sonst darauf hereinfällt.
5. Wenn Sie Ausweiskopien geschickt haben: Schufa-Selbstauskunft anfordern und prüfen, ob auf Ihren Namen etwas läuft.
Mehr dazu
Eine Übersicht über die anderen Maschen, die hier gerade laufen, und über die Stellen, die kostenlos helfen: Betrug erkennen.
Zur Wohnungssuche selbst: Wohnung finden. Was nach dem Einzug alles zu erledigen ist, steht unter Nach dem Umzug und Anmeldung beim Amt.
Zum Weitersagen
Kopieren Sie diesen Text für Ihre Wohnungs- oder Stadtgruppe:
Bei der Wohnungssuche aufpassen: Niemals Kaution oder eine „Besichtigungsgebühr" überweisen, bevor du die Wohnung gesehen und den Mietvertrag unterschrieben hast. „Vermieter ist im Ausland, ich schicke die Schlüssel per Post" ist immer Betrug. Kaution sind höchstens 3 Kaltmieten und du darfst sie in 3 Raten zahlen. Mehr: https://desijobsde.com/betrug-erkennen.php
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