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Bildungsgutschein: Weiterbildung „100 % gefördert" – was wirklich stimmt

Kurze Antwort: „100 % gefördert" heißt: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt deinen Kurs mit einem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Das gibt es nur, wenn du den Gutschein vorher bekommst und der Kurs zugelassen ist. Dein ALG läuft weiter. Bei einer Umschulung mit Berufsabschluss gibt es 150 € extra im Monat und bis zu 2.500 € Prämie.

Auf TikTok und Instagram siehst du jeden Tag Werbung: „Mit KI raus aus der Arbeitslosigkeit – 100 % gefördert!" Das ist nicht gelogen. Aber es ist nur die halbe Wahrheit. Die Kursfirma bekommt das Geld vom Staat. Ob du davon wirklich profitierst, hängt vom richtigen Kurs ab. Hier prüfst du das in zwei Minuten.

1. Gutschein-Check: Passt das für mich?

2. Wie viel Geld bekomme ich extra?

Nur für Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss (Umschulung). Kurze Zertifikatskurse bekommen das nicht.

WasWie vielWann
Kurskosten100 % von der Agentur / dem Jobcenternur mit Gutschein + zugelassenem Kurs
ALG Iläuft weiter (Anspruch wird nur halb verbraucht)während der ganzen Maßnahme
Weiterbildungsgeld150 € pro Monatnur bei Abschluss-Weiterbildung (§ 87a SGB III)
Prämie Zwischenprüfung1.000 € einmalnach bestandener Zwischenprüfung
Prämie Abschlussprüfung1.500 € einmalnach bestandener Abschlussprüfung
Fahrtkosten, Kinderbetreuungkönnen übernommen werdenvorher beantragen

Stand: Oktober 2026. Zahlen nach § 81 und § 87a SGB III. Die Agentur entscheidet im Einzelfall.

3. So kommst du an den Gutschein – 6 Schritte

  1. Ziel suchen: Such 3–5 echte Stellenanzeigen für den Job, den du nach dem Kurs willst (z. B. bei der Jobbörse der Agentur). Screenshot machen.
  2. Kurs finden: Auf mein NOW nach dem Beruf und „Hamburg" (oder deiner Stadt) suchen. Maßnahmennummer notieren.
  3. Termin holen: Bei deiner Vermittlerin um ein Beratungsgespräch bitten. Schriftlich im Postfach – siehe Jobcenter digital.
  4. Begründen: Zeig, warum du mit dem Kurs bessere Chancen hast. Stellenanzeigen mitbringen. Fragen-Liste unten nutzen.
  5. Gutschein bekommen: Er gilt meist nur für eine bestimmte Zeit (oft 3 Monate) und ein Gebiet. Datum prüfen!
  6. Erst jetzt beim Bildungsträger anmelden und den Gutschein abgeben. Vorher nichts unterschreiben.

4. Fragen-Liste für den Beratungstermin

Kopieren, auf dem Handy speichern, im Termin vorlesen oder abhaken.

5. Die 7 Fallen bei „100 % gefördert"-Werbung

Merke: Die Kursfirma verdient pro Teilnehmer oft mehrere tausend Euro vom Staat. Deshalb ist die Werbung so laut. Das macht den Kurs nicht schlecht – aber du musst prüfen.
  1. Unterschreiben vor dem Gutschein. Manche Firmen lassen dich vorher einen Vertrag unterschreiben. Wird der Gutschein abgelehnt, kann es teuer werden. Erst Gutschein, dann Vertrag.
  2. „Ich mache das für dich mit dem Amt." Die Agentur entscheidet, nicht die Firma. Niemand kann dir den Gutschein „garantieren".
  3. Geschenk-Köder. „Gratis-Laptop" oder „Bonus" sind kein Grund für einen Kurs. Wichtig ist nur: Hilft er dir, einen Job zu finden?
  4. Zertifikat statt Abschluss. Ein Firmen-Zertifikat ist nicht dasselbe wie ein IHK-Abschluss. Frag: Welcher Abschluss? Wer prüft?
  5. Nur Video, kein Lehrer. Online geht gut. Aber frag: Gibt es Live-Unterricht? Wie viele Leute brechen ab? Gibt es ein Praktikum?
  6. Teure Privat-Kurse ohne Zulassung. „Shopify, eBay, Amazon FBA in 30 Tagen – jetzt per WhatsApp anmelden" ist meist kein geförderter Kurs. Kostet oft hunderte bis tausende Euro, ohne Garantie. Ohne AZAV kein Gutschein.
  7. Abbruch ohne Absprache. Wer einfach aufhört, riskiert eine Sperrzeit. Bei Problemen zuerst mit der Vermittlerin reden.

Mehr zu Fake-Angeboten: Betrug erkennen · Jobangebot prüfen.

6. Welche Kurse lohnen sich gerade?

Das hängt von deiner Stadt ab. Gute Chancen haben Kurse, für die es viele offene Stellen gibt. Ein paar Beispiele, die die Agentur oft fördert:

Ergebnis richtig lesen

Was dieses Tool NICHT kann

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Häufige Fragen

Ist eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein wirklich kostenlos?

Ja, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir den Gutschein gibt und der Kurs zugelassen (AZAV) ist. Dann zahlt die Agentur die Kurskosten direkt an den Bildungsträger. Ohne Gutschein ist nichts „100 % gefördert" – dann zahlst du selbst.

Habe ich ein Recht auf einen Bildungsgutschein?

Nein. Es ist eine Ermessensleistung. Die Agentur prüft, ob die Weiterbildung nötig ist, damit du (wieder) Arbeit findest. Mit einem klaren Plan, Stellenanzeigen als Beweis und einem zugelassenen Kurs sind deine Chancen gut.

Bekomme ich während der Weiterbildung Arbeitslosengeld?

Ja, ALG I läuft weiter. Die Anspruchsdauer wird dabei nur halb verbraucht: für zwei Tage Weiterbildung zählt ein Tag ALG. Im Jobcenter läuft das Grundsicherungsgeld weiter.

Was ist das Weiterbildungsgeld von 150 Euro?

Wenn deine Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss führt (zum Beispiel eine Umschulung), bekommst du zusätzlich 150 € im Monat (§ 87a SGB III). Für die bestandene Zwischenprüfung gibt es 1.000 €, für die Abschlussprüfung 1.500 €.

Kann ich den Gutschein auch bekommen, wenn ich noch arbeite?

Ja, auch wenn du gekündigt bist und die Kündigungsfrist noch läuft, oder wenn dein Job in Gefahr ist. Auch Beschäftigte können gefördert werden – dann zahlt oft der Arbeitgeber einen Teil.

Was passiert, wenn ich den Kurs abbreche?

Ohne wichtigen Grund kann die Agentur eine Sperrzeit verhängen – beim ersten Mal 3 Wochen ohne ALG. Mit wichtigem Grund (Krankheit, Kurs ist schlecht, Job gefunden) vorher mit der Vermittlerin sprechen und alles schriftlich festhalten.

Wo finde ich zugelassene Kurse?

Im offiziellen Portal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit (mein-now.de). Dort stehen nur Kurse, die nach AZAV zugelassen sind. Frag den Anbieter immer nach der Maßnahmennummer.

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Geprüft am 24.10.2026. Quellen: § 81, § 87a, § 148, § 159 SGB III; Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de, mein-now.de).

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