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Nebenjob bei Arbeitslosengeld oder Bürgergeld: Wie viel darfst du behalten?

Kurze Antwort: Bei Arbeitslosengeld I bleiben 165 € im Monat frei – und du musst unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Beim Bürgergeld / Grundsicherung sind die ersten 100 € frei, danach ein Teil – bei einem Minijob mit 603 € bleiben dir 208,90 €. Melde den Job immer vorher.

Viele haben gerade ihren Job verloren und fragen sich: Lohnt sich ein Minijob, ein paar Stunden im Lager oder ein kleiner Online-Verkauf neben dem Arbeitslosengeld? Oder wird mir alles wieder abgezogen? Hier rechnest du es aus – ohne Anmeldung, die Daten bleiben auf deinem Handy.

Rechner

Minijob 2026: bis 603 € im Monat.

Beim Minijob ist Netto meist gleich Brutto. Bei mehr als 603 € steht das Netto auf deiner Lohnabrechnung.

Bei ALG I zieht die Agentur ohne Nachweis pauschal 30 % ab.

Nur echte Kosten mit Beleg (Fahrkarte, Arbeitskleidung). Eine Pauschale gibt es hier nicht.

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So liest du das Ergebnis

Beispiele: Arbeitslosengeld I

Nebenjob nettoWerbungskostenBleibt freiAbzug vom ALG
150,00 €0,00 €150,00 €0,00 €
300,00 €0,00 €165,00 €135,00 €
450,00 €30,00 €195,00 €255,00 €
603,00 €40,00 €205,00 €398,00 €

Immer unter 15 Stunden pro Woche. „Bleibt frei" = 165 € plus deine Werbungskosten.

Beispiele: Bürgergeld / Grundsicherung (Jobcenter)

Brutto im MonatBleibt frei (ohne Kind)Bleibt frei (mit Kind)
100,00 €100,00 €100,00 €
250,00 €130,00 €130,00 €
520,00 €184,00 €184,00 €
603,00 €208,90 €208,90 €
800,00 €268,00 €268,00 €
1.000,00 €328,00 €328,00 €
1.200,00 €348,00 €348,00 €
1.500,00 €348,00 €378,00 €

Gerechnet nach § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100–520 €, 30 % von 520–1.000 €, 10 % von 1.000–1.200 € (mit Kind bis 1.500 €). Vom Netto wird alles über diesem Betrag angerechnet.

Stand 25.10.2026: Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld schrittweise „Grundsicherung für Arbeitsuchende". Für die Freibeträge beim Zuverdienst sind neue Regeln im Gespräch, aber noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die Werte oben. Sobald sich etwas ändert, passen wir den Rechner an.

Die 6 wichtigsten Regeln

  1. Vorher melden. Agentur für Arbeit: Veränderungsmitteilung oder Online-Postfach. Jobcenter: jobcenter.digital oder Brief. Ein Satz reicht: „Ich beginne am … einen Minijob bei … mit … Stunden pro Woche."
  2. ALG I: unter 15 Stunden pro Woche. Ab 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos – dann gibt es gar kein ALG für diese Zeit.
  3. Lohnabrechnung jeden Monat abgeben. Die Agentur bzw. das Jobcenter braucht die Abrechnung oder eine „Bescheinigung über Nebeneinkommen".
  4. Verfügbar bleiben. Der Nebenjob darf nicht verhindern, dass du Termine wahrnimmst und einen Vollzeitjob annimmst.
  5. Selbstständig? Gewerbe anmelden, Einnahmen und Ausgaben aufschreiben. Auch Planung, Werbung und Buchhaltung zählen zu den 15 Stunden.
  6. Schwarzarbeit lohnt sich nie. Der Zoll gleicht Daten ab. Dann musst du alles zurückzahlen und bekommst oft eine Strafe.

Lohnt sich ein Nebenjob überhaupt?

Ehrlich gesagt: Beim Arbeitslosengeld bringt dir ein Minijob „nur" 165 € plus Fahrtkosten. Trotzdem kann er sich lohnen – nicht wegen des Geldes, sondern weil du Kontakte knüpfst, Deutsch im Alltag sprichst und im Lebenslauf keine Lücke entsteht. Viele bekommen über einen Minijob später eine feste Stelle.

Wenn du gleich wieder Vollzeit arbeiten willst, hilft dir unser Anschreiben-Generator. Für Lager- und Küchenjobs findest du hier Stellen: Lagerhelfer-Jobs · Gastro-Jobs.

Gratis: Checkliste „Neuer Job – die erste Woche" (PDF, 2 Seiten) – Unterlagen, Vertrag prüfen, 20 Sätze Deutsch–Englisch.

Neu im Job und Deutsch noch unsicher? Unsere Hefte mit den wichtigsten Wörtern für den ersten Tag (Deutsch–Englisch, mit Übungen): Kitchen German für die Küche · Warehouse German fürs Lager.

Was der Rechner nicht kann

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Mehr Hilfe

Häufige Fragen

Wie viel darf ich bei Arbeitslosengeld I dazuverdienen?

Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Vom Nebenverdienst bleiben 165 € im Monat frei. Vorher werden Steuern, Sozialversicherung und deine echten Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten) abgezogen. Alles darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Was passiert, wenn ich 15 Stunden oder mehr arbeite?

Dann bist du nicht mehr arbeitslos im Sinne des Gesetzes. Das Arbeitslosengeld fällt für diese Zeit ganz weg – auch wenn du wenig verdienst. Mehrere Jobs werden zusammengezählt.

Gilt bei ALG I ein höherer Freibetrag, wenn ich den Nebenjob schon vorher hatte?

Ja. Wenn du den Nebenjob in den letzten 18 Monaten vor dem Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate neben deinem Hauptjob hattest, bleibt so viel frei, wie du damals im Durchschnitt verdient hast – mindestens 165 €.

Wie viel darf ich beim Bürgergeld oder der Grundsicherung behalten?

Die ersten 100 € sind frei. Von 100 bis 520 € bleiben 20 %, von 520 bis 1.000 € bleiben 30 % und von 1.000 bis 1.200 € (mit Kind bis 1.500 €) bleiben 10 %. Bei einem Minijob mit 603 € sind das 208,90 €. Höchstens bleiben 348 € (mit Kind 378 €).

Muss ich den Nebenjob melden?

Ja, immer und vorher – bei der Agentur für Arbeit über die Veränderungsmitteilung oder im Online-Portal, beim Jobcenter über jobcenter.digital oder per Brief. Wer nicht meldet, muss Geld zurückzahlen und riskiert ein Bußgeld oder eine Strafanzeige.

Was gilt für Selbstständige und Online-Verkäufe?

Bei ALG I zieht die Agentur pauschal 30 % deiner Einnahmen als Ausgaben ab, wenn du keine höheren Ausgaben nachweist. Vom Rest bleiben 165 € frei. Beim Bürgergeld zählt dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Die 15-Stunden-Grenze gilt bei ALG I auch für Selbstständige – inklusive Zeit für Planung, Werbung und Buchhaltung.

Geprüft am 25.10.2026. Quellen: § 155 und § 138 SGB III mit Fachlicher Weisung der Bundesagentur für Arbeit, § 11b SGB II. Keine Rechtsberatung – im Zweifel bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter oder einer Sozialberatung nachfragen.

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