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Insolvenzgeld 2026: Firma pleite – so bekommst du deinen Lohn

Geprüft am 01.11.2026 · Werte für 2026

Kurze Antwort: Wenn dein Arbeitgeber insolvent ist, zahlt die Agentur für Arbeit deinen fehlenden Nettolohn für bis zu 3 Monate. Das heißt Insolvenzgeld.

Du musst es innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragen. Diese Frist ist hart. Wer sie verpasst, bekommt meistens nichts.

Insolvenzgeld: bis zu 3 Monate Nettolohn, Antrag innerhalb von 2 Monaten
So funktioniert es: 3 Monate zurück, 2 Monate Zeit für den Antrag.

Viele Firmen gehen gerade pleite. 2026 gibt es so viele Firmenpleiten wie lange nicht. Für Beschäftigte ist das ein Schock: Der Lohn kommt nicht, keiner weiß etwas. Diese Seite zeigt dir in Ruhe, was dir zusteht und was du heute tun solltest.

Insolvenzgeld-Rechner

Alles bleibt auf deinem Handy. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Meistens: Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Steht im Brief des Insolvenzverwalters oder auf insolvenzbekanntmachungen.de. Noch nicht bekannt? Feld leer lassen.

So liest du das Ergebnis

Was ist ein Insolvenzereignis?

Insolvenzgeld startet nicht, wenn der Lohn ausbleibt. Es startet mit einem bestimmten Ereignis. Es gibt drei:

  1. Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Das ist der häufigste Fall.
  2. Das Gericht weist den Antrag ab, weil kein Geld da ist („mangels Masse“).
  3. Die Firma hört ganz auf zu arbeiten, kein Insolvenzantrag ist gestellt und offensichtlich ist kein Geld mehr da.

Ab diesem Tag zählen die 3 Monate zurück (dafür gibt es Geld) und die 2 Monate nach vorne (so lange hast du Zeit für den Antrag).

PunktRegel 2026
Wie viel?Fehlender Nettolohn, Brutto zählt höchstens bis 8.450 € im Monat
Für welche Zeit?Die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis
Frist2 Monate nach dem Insolvenzereignis
Wo?Agentur für Arbeit, online oder mit Formular
SteuerSteuerfrei, aber Progressionsvorbehalt
SozialversicherungZahlt die Agentur direkt an die Krankenkasse
Wer bekommt es?Alle Arbeitnehmer, auch Minijob, Teilzeit, Azubis. Egal wie lange du da warst.

Was du jetzt tun solltest – Schritt für Schritt

  1. Lohnabrechnungen und Kontoauszüge sammeln. Mach Fotos von allen Abrechnungen der letzten 6 Monate.
  2. Datum herausfinden. Such deine Firma auf insolvenzbekanntmachungen.de. Dort steht der Beschluss vom Gericht mit Datum.
  3. Antrag stellen. Online auf arbeitsagentur.de (eServices, Insolvenzgeld). Du kannst den Antrag stellen, auch wenn noch nicht alle Papiere da sind.
  4. Insolvenzgeldbescheinigung. Die füllt der Insolvenzverwalter aus und schickt sie an die Agentur. Frag freundlich nach, wenn es lange dauert.
  5. Weiter arbeiten, solange nichts anderes gesagt wird. Nach der Eröffnung zahlt der Verwalter den laufenden Lohn.
  6. Bei Kündigung: sofort arbeitsuchend melden und an die 3-Wochen-Klagefrist denken.
  7. Lohn älter als 3 Monate: beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Dafür gibt es meistens ein Formular vom Verwalter.

Tipp Vorschuss: Wenn du jetzt kein Geld hast, frag bei der Agentur nach einem Vorschuss auf das Insolvenzgeld. Manchmal organisiert auch der vorläufige Insolvenzverwalter mit einer Bank eine „Vorfinanzierung“ – dann kommt der Lohn früher.

Drei Beispiele

Ayesha, Lager, 2.100 € netto: Seit 2 Monaten kein Lohn. Verfahren eröffnet am 15.11.2026. Sie bekommt etwa 4.200 € Insolvenzgeld. Antrag spätestens am 15.01.2027.

Tomasz, Bau, 2.400 € netto: 5 Monate kein Lohn. Insolvenzgeld gibt es nur für 3 Monate: etwa 7.200 €. Die anderen 2 Monate meldet er zur Insolvenztabelle an.

Sandra, Minijob, 520 €: Auch sie bekommt Insolvenzgeld – für 1 fehlenden Monat 520 €.

Häufige Fehler

Das kann der Rechner nicht

  • Er weiß nicht, ob dein Fall wirklich ein Insolvenzereignis ist. Das entscheidet das Gericht und die Agentur.
  • Er rechnet nicht mit Steuerklasse, Zuschlägen oder Einmalzahlungen. Das macht die Agentur.
  • Er rechnet bei sehr hohem Lohn (über 8.450 € brutto) nur grob.
  • Er ist keine Rechtsberatung. Hilfe bekommst du bei der Gewerkschaft, der Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht oder mit Beratungshilfe.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist dein Nettolohn, der nicht bezahlt wurde. Es gilt für höchstens die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis. Das Brutto wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung gezählt. 2026 sind das 8.450 Euro im Monat.

Bis wann muss ich Insolvenzgeld beantragen?

Innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis. Das ist meistens der Tag, an dem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet oder den Antrag mangels Masse abweist. Wer zu spät kommt, verliert das Geld meistens ganz.

Wo beantrage ich Insolvenzgeld?

Bei der Agentur für Arbeit. Das geht online über die eServices auf arbeitsagentur.de oder mit Formular. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers gemacht wurde.

Muss ich Insolvenzgeld versteuern?

Nein, es ist steuerfrei. Es zählt aber beim Progressionsvorbehalt. Deshalb musst du für das Jahr eine Steuererklärung machen, und dein Steuersatz auf den anderen Lohn kann etwas steigen.

Muss ich weiter arbeiten, wenn die Firma insolvent ist?

Ja. Insolvenz beendet den Arbeitsvertrag nicht. Nach der Eröffnung zahlt der Insolvenzverwalter deinen Lohn aus der Insolvenzmasse. Wenn der Lohn schon lange fehlt, lass dich vor einem Arbeitsstopp beraten.

Kann mir der Insolvenzverwalter kündigen?

Ja. In der Insolvenz gilt eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende, auch wenn dein Vertrag länger ist. Kündigungsschutz gilt trotzdem. Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von 3 Wochen klagen.

Was ist mit Lohn, der älter als 3 Monate ist?

Dafür gibt es kein Insolvenzgeld. Du meldest diese Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an. Oft bekommt man davon am Ende nur einen kleinen Teil.

Zahlt die Agentur auch meine Sozialversicherung?

Ja. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für diese Monate zahlt die Agentur für Arbeit direkt an die Krankenkasse. Du hast dadurch keine Lücke.

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Quellen: §§ 165–175, 324 SGB III; § 113 InsO; Beitragsbemessungsgrenze 2026 laut Sozialversicherungs-Rechengrößen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 01.11.2026.

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