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Nebengewerbe anmelden: Lohnt sich das für dich?

Geprüft am 01.11.2026 · Werte für 2026

Kurze Antwort: Ein Nebengewerbe meldest du beim Gewerbeamt an (Hamburg: ca. 20–25 €). Danach schickst du dem Finanzamt den Fragebogen über ELSTER.

Wichtig sind drei Grenzen: Kleinunternehmer bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr, ALG I nur unter 15 Stunden pro Woche (165 € Gewinn frei), Jobcenter mit gestaffelten Freibeträgen.

Nebengewerbe: Kleinunternehmer 25.000 und 100.000 Euro, ALG I unter 15 Stunden, 165 Euro frei
Die drei Grenzen, die du kennen musst.

Viele Leute suchen gerade ein zweites Einkommen: Online-Shop, Lieferdienst mit eigenem Auto, Reinigung, Nachhilfe, Catering, Übersetzen. Das ist eine gute Idee. Aber wer ohne Plan startet, bekommt schnell Ärger mit dem Amt oder zahlt zu viel Steuer. Der Check unten zeigt dir in einer Minute, was für dich gilt.

Nebengewerbe-Check

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Ware, Sprit, Handy-Anteil, Werbung …

Nur wichtig beim Jobcenter.

So liest du das Ergebnis

Die 6 Schritte zum Nebengewerbe

  1. Erlaubnis prüfen. Manche Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis oder einen Schein, zum Beispiel Bewachung (§ 34a), Versicherungen, Makler. Siehe Gewerbe-Erlaubnisse. Essen verkaufen braucht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
  2. Vorher Bescheid sagen. Arbeitgeber (wenn im Vertrag), Agentur für Arbeit oder Jobcenter – vor dem Start, schriftlich.
  3. Gewerbe anmelden. In Hamburg online über Hamburg Service oder beim Bezirksamt. Kosten ca. 20–25 €. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
  4. Finanzamt: Innerhalb von etwa einem Monat den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in ELSTER ausfüllen. Hier wählst du auch die Kleinunternehmerregelung.
  5. Getrennt halten. Ein eigenes Konto (kann ein kostenloses Zweitkonto sein) und ein Ordner für alle Belege.
  6. Einmal im Jahr: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung. Beim Jobcenter alle 6 Monate die Anlage EKS.

Kleinunternehmer: einfach erklärt

Regel seit 2025Was das heißt
Umsatz Vorjahr höchstens 25.000 €Dann darfst du dieses Jahr Kleinunternehmer sein.
Umsatz dieses Jahr höchstens 100.000 €Sobald du darüber gehst, gilt ab diesem Umsatz sofort die normale Umsatzsteuer.
Keine Umsatzsteuer auf der RechnungDu schreibst einen Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Kein VorsteuerabzugDu bekommst die Mehrwertsteuer auf deine Einkäufe nicht zurück.

Für die meisten kleinen Nebengewerbe ist Kleinunternehmer die einfachste Wahl. Wer viel teure Ware für Firmenkunden einkauft, sollte vorher rechnen oder fragen.

Neben ALG I, Jobcenter oder Job – die Unterschiede

LageStundenGeld
AngestelltArbeitszeitgesetz und Vertrag beachten, keine Konkurrenz zum ChefBis 410 € Nebengewinn im Jahr meist steuerfrei, sonst Steuererklärung
ALG IUnter 15 Stunden pro Woche, jede Woche165 € Gewinn im Monat frei, der Rest wird abgezogen
JobcenterKeine feste Grenze, aber du musst weiter Arbeit suchen100 € frei, dann 20 % / 30 % / 10 % je nach Höhe
Nichts davonFreiKrankenversicherung prüfen! Wer nur vom Gewerbe lebt, ist meist selbst versichert

Geplant hauptberuflich? Wer aus dem ALG I heraus richtig selbstständig werden will, kann bei der Agentur nach dem Gründungszuschuss fragen. Das ist eine Kann-Leistung – du brauchst einen Businessplan und eine Stellungnahme, zum Beispiel von der Handelskammer.

5 Fehler, die teuer werden

Das kann der Check nicht

  • Er berechnet keine Einkommensteuer und keine Krankenversicherung.
  • Er kennt keinen höheren ALG-Freibetrag für Nebentätigkeiten, die du schon vor der Arbeitslosigkeit hattest.
  • Er rechnet die Jobcenter-Anrechnung vereinfacht (ohne Absetzbeträge über 100 €, ohne Partner-Einkommen).
  • Er sagt nicht, ob deine Tätigkeit wirklich Gewerbe oder freiberuflich ist – das entscheidet das Finanzamt.
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kostenlose Gründungsberatung gibt es bei der Handelskammer Hamburg.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden?

In Hamburg kostet die Gewerbeanmeldung etwa 20 bis 25 Euro. Online geht es über Hamburg Service. In anderen Städten liegt die Gebühr meistens zwischen 15 und 65 Euro. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sie melden sich nur beim Finanzamt.

Bin ich automatisch Kleinunternehmer?

Nein, du wählst das. Erlaubt ist es, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro war und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro geht. Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Du sagst es dem Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wie viele Stunden darf ich neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?

Weniger als 15 Stunden pro Woche, alles zusammen. Ab 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos und das Arbeitslosengeld fällt weg. Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur für Arbeit.

Wie viel darf ich neben ALG I verdienen?

Ein Gewinn bis 165 Euro im Monat bleibt frei. Alles darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wer die Nebentätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit lange hatte, kann einen höheren Freibetrag haben.

Was bleibt beim Jobcenter vom Gewinn?

Es gelten die Freibeträge für Erwerbstätige: 100 Euro frei, vom Teil bis 520 Euro 20 Prozent, bis 1.000 Euro 30 Prozent, bis 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) 10 Prozent. Beim Gewerbe zählt der Gewinn. Das Jobcenter will dafür die Anlage EKS.

Muss ich meinem Arbeitgeber das Nebengewerbe sagen?

Meistens ja, das steht oft im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber darf es nur in bestimmten Fällen verbieten, zum Beispiel bei Konkurrenz oder wenn deine Arbeitszeit insgesamt zu lang wird. Sag es schriftlich und behalte eine Kopie.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Für ein Einzelunternehmen gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr. Darunter zahlst du keine Gewerbesteuer. Einkommensteuer kann trotzdem anfallen.

Muss ich als Angestellter auf den Nebengewinn Steuern zahlen?

Wenn dein Nebengewinn im Jahr nicht über 410 Euro liegt, bleibt er in der Regel steuerfrei. Darüber musst du eine Steuererklärung machen und der Gewinn wird mit deinem Lohn zusammen besteuert.

Das hilft dir auch

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Quellen: § 19 UStG; § 11 GewStG; § 46 EStG; §§ 138, 155 SGB III; § 11b SGB II; Merkblätter der IHK und der Bundesagentur für Arbeit. Gebühr Hamburg laut Angaben der Stadt (ca. 20–25 €). Ohne Gewähr, Stand 01.11.2026.

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